Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit aller Fraktionen durch die Einführung eines Zugriffsrechts auf Fraktionssäle
Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit aller Fraktionen durch die Einführung eines Zugriffsrechts auf Fraktionssäle
Berlin, 16. April 2026. Wir, die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, haben einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages eingereicht, um die Arbeitsfähigkeit aller Fraktionen sicherzustellen und ein faires Zugriffsrecht auf Fraktionssäle in Abhängigkeit von der Fraktionsstärke zu verankern. Mit unserem Vorschlag wollen wir erreichen, dass jede Fraktion einen ihrer Größe angemessenen Sitzungssaal zur Verfügung hat, da diese Räume zentrale Orte der parlamentarischen Meinungsbildung und Entscheidungsfindung sind. Aktuell fehlt in der Geschäftsordnung eine klare Regelung zur Verteilung der Räumlichkeiten, was dazu führt, dass wir als zweitgrößte Fraktion nicht in einem unserer Stärke entsprechenden Saal tagen können. Wir fordern daher, dass die Zuteilung der Säle transparent und gerecht nach Fraktionsgröße erfolgt, um die Gleichheit aller Abgeordneten und Fraktionen zu gewährleisten und die Funktionsfähigkeit des Parlaments zu sichern. Unser Antrag ist ein wichtiger Schritt, um die parlamentarische Arbeit unter fairen Bedingungen zu ermöglichen und die Rechte aller Fraktionen zu schützen.
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