Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen
Kommunales Vetorecht gegen Zwangszuweisungen von Flüchtlingen
Berlin, 21. April 2026. Wir, die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, haben einen Antrag eingebracht, der den Kommunen ein Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Flüchtlingen einräumt, um die massiven Belastungen durch die verfehlte Migrationspolitik der letzten Bundesregierungen zu stoppen. In den vergangenen zehn Jahren sind rund 4,5 Millionen sogenannte Flüchtlinge nach Deutschland gekommen, was den Wohnungsmarkt in vielen Kommunen massiv unter Druck setzt und zu Verknappung sowie Verteuerung von Wohnraum führt, während Einheimische darunter leiden und die Kommunen immense Kosten tragen. Wir fordern daher, dass Bundesländer und Kommunen wehrhaft gemacht werden, indem eine Verpflichtung zur Aufnahme von Ausländern nur bei ausdrücklichem Einvernehmen des jeweiligen Landes besteht und Zuweisungen an Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt verhindert werden. Erfolgreiche Beispiele wie in Garmisch-Partenkirchen und Greiling zeigen, dass Widerstand möglich ist, und wir setzen uns entschieden dafür ein, die Interessen unserer Bürger zu schützen und eine unkontrollierte Masseneinwanderung endlich zu beenden.
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