Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einführen-Land-Forst-und Fischereiwirtschaft krisensicher aufstellen

Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage einführen-Land-Forst-und Fischereiwirtschaft krisensicher aufstellen

Berlin, 22. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag die Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, damit land-, forst- und fischereiwirtschaftliche sowie gartenbauliche Betriebe in wirtschaftlich guten Jahren Eigenvorsorge betreiben und so Ertragsschwankungen durch Naturereignisse, Marktvolatilität oder Tierseuchen abfedern können. Diese Rücklage soll maximal fünf Jahre steuerfrei dotiert werden dürfen, wobei der Gesamtbetrag auf 500 000 Euro begrenzt ist und die Zuführungen am durchschnittlichen Gewinn der letzten fünf Geschäftsjahre ausgerichtet werden. In Krisenjahren soll die Rücklage verpflichtend zur Verlustabdeckung aufgelöst werden, während eine zweckfremde Verwendung für Investitionen oder private Entnahmen gesetzlich ausgeschlossen wird. Gleichzeitig soll die bisherige Glättungsvorschrift nach § 32c EStG abgeschafft werden, da sie durch die neue Regelung obsolet wird. Mit diesem Instrument schaffen wir eine bürokratiearme Hilfe zur Selbsthilfe, die Liquidität sichert, Progressionsnachteile vermeidet und die Abhängigkeit von staatlichen Ad-hoc-Hilfen verringert, wodurch die Krisenfestigkeit der gesamten Agrarbranche spürbar erhöht wird.

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