Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken
Parlamentarische Kontrolle bei Deradikalisierungsprogrammen stärken
Berlin, 22. Juli 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert mit ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die parlamentarische Kontrolle bei staatlich geförderten Deradikalisierungsprogrammen deutlich zu stärken. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage wird deutlich, dass dem Deutschen Bundestag derzeit keine einheitlichen und vergleichbaren Kriterien vorliegen, anhand derer die Wirksamkeit dieser Programme nachvollziehbar bewertet werden kann. Die AfD-Bundestagsfraktion kritisiert, dass die Bundesregierung überwiegend auf Einzelfallbetrachtungen verweist, während übergreifende und belastbare Aussagen zu Zielerreichung, Abbrüchen und langfristiger Wirkung fehlen. Um eine sachgerechte Kontrolle, Bewertung und gegebenenfalls politische Nachsteuerung zu ermöglichen, verlangt die AfD-Bundestagsfraktion die Vorlage wissenschaftlich fundierter und überprüfbarer Maßstäbe innerhalb von neun Monaten, die systematische Erfassung vergleichbarer Daten zu Zielgruppen, Maßnahmen, Abbrüchen und abgeschlossenen Fällen in aggregierter und datenschutzkonformer Form sowie die jährliche Berichterstattung über Umfang, Struktur und evaluative Erkenntnisse der bundesgeförderten Deradikalisierungsarbeit. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bundestag seine Kontrollaufgabe in diesem sicherheitsrelevanten Politikfeld wirksam wahrnehmen kann und politische Entscheidungen nicht auf Annahmen oder bloßen Einzelfallbeispielen beruhen.
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