Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

Berlin, 22. Juli 2026. Mit unserem Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz reagieren wir entschlossen auf die zunehmende Ausbreitung sogenannter Friedensrichter in Deutschland. Diese selbsternannten Streitschlichter aus arabischen Clanstrukturen verhindern durch ihre Einflussnahme auf Zeugen und Geschädigte, dass strafprozessuale Ermittlungen der deutschen Behörden erfolgreich durchgeführt werden können, wie jüngst in Essen deutlich wurde, wo nach einer Massenschlägerei sämtliche Ermittlungen gegen 169 Tatverdächtige eingestellt werden mussten. Um diese gefährliche Aushöhlung des staatlichen Gewaltmonopols und die damit verbundene Verfestigung von Parallelgesellschaften zu stoppen, schaffen wir mit dem neuen § 258b StGB einen eigenständigen Straftatbestand, der die geschäftsmäßige Behinderung strafprozessualer Ermittlungen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe ahndet und im entgeltlichen Fall sogar mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht. Unser Gesetzentwurf stärkt damit nachhaltig den Rechtsstaat, schützt die Integrität der Strafverfolgung und begegnet der systematischen Missachtung deutscher Justiz durch Paralleljustiz mit der gebotenen Konsequenz.

Zum Gesetzentwurf

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