Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte bei Richtern am Bundesverfassungsgericht

Pflicht zur Offenlegung der Nebeneinkünfte bei Richtern am Bundesverfassungsgericht

Berlin, 22. Juli 2026. Wir von der AfD-Bundestagsfraktion fordern eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte und geldwerter Sachleistungen der Richter am Bundesverfassungsgericht. Das Bundesverfassungsgericht ist als Hüter der Verfassung und Verfassungsorgan von höchster Bedeutung für unseren Rechtsstaat, und seine Entscheidungen sind unanfechtbar und binden alle anderen Staatsorgane. Angesichts dieser herausragenden Stellung müssen die Richter frei von jeglichem Anschein der Abhängigkeit sein, doch derzeit erzielen sie ohne Offenlegungspflicht Nebeneinkünfte durch Publikationen, Vorträge und Veranstaltungen, was Zweifel an ihrer Unabhängigkeit wecken kann. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, die Aufnahme nichtspruchrichterlicher Tätigkeiten zu regulieren und Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße zu prüfen. Zudem soll auch die Offenlegung der Nebeneinkünfte wissenschaftlicher Mitarbeiter unter Wahrung ihrer Persönlichkeitsrechte geprüft werden, um jeden Eindruck von Einflussnahme auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu vermeiden.

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