Zielgerichtete Wohngeldförderung unverändert beibehalten und Anpassung zum 1. Januar 2027 umsetzen

Zielgerichtete Wohngeldförderung unverändert beibehalten und Anpassung zum 1. Januar 2027 umsetzen

Berlin, 06. Oktober 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine unveränderte Fortführung der zielgerichteten Wohngeldförderung und die vollständige Umsetzung der zum 1. Januar 2027 vorgesehenen Anpassung. Das Wohngeld stellt für uns das zentrale und treffsichere Instrument dar, um Haushalten die Finanzierung angemessenen Wohnraums zu ermöglichen, und es bietet im Gegensatz zum Wohnberechtigungsschein einen direkten Anspruch auf bezahlbaren Wohnraum. Angesichts der anhaltenden Wohnungsmarkt- und Mietkostenprobleme lehnen wir jegliche Kürzungspläne ab und verlangen, dass der Evaluierungsbericht zur Wohngeldreform unverzüglich dem Bundestag vorgelegt wird, bevor weitere Reformschritte unternommen werden. Darüber hinaus fordern wir ein kontinuierliches, digital gestütztes Wohngeld-Monitoring, das quartalsweise aktualisierte und regional differenzierte Daten zu Empfängern, Auszahlungsbeträgen und Bearbeitungszeiten barrierefrei veröffentlicht. Statt einer Wohngeldkürzung setzen wir uns für dringend notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der Miet- und Wohnnebenkosten ein, insbesondere durch den Verzicht auf das Gebäudeenergiegesetz, die Abschaffung der CO2-Steuer und die Beseitigung überzogener bauordnungsrechtlicher Vorschriften in Zusammenarbeit mit den Ländern.

Zum Antrag

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