Milliardenkosten für Medikamente ohne belegten Zusatznutzen

Milliardenkosten für Medikamente ohne belegten Zusatznutzen

Berlin, 28. Oktober 2026. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hatte die AfD-Bundestagsfraktion die hohen Kosten und fraglichen Zusatznutzen von Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen, sogenannten Orphan Drugs, thematisiert (BT-Drs. 20/13996 ). Die aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine erneute Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/8347 ) liefert nun konkrete Zahlen. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert:

„Die Bundesregierung lässt die Beitragszahler bei den explodierenden Arzneimittelkosten im Regen stehen. Bei 41 von 63 abgeschlossenen Verfahren zur regulären Nutzenbewertung von Orphan Drugs, also bei 65,1 Prozent, konnte kein Zusatznutzen gegenüber der Vergleichstherapie nachgewiesen werden. In weiteren drei Verfahren wurde lediglich ein geringer Zusatznutzen festgestellt.

Trotzdem gilt bei diesen Medikamenten bis zu einer Umsatzgrenze von 30 Millionen Euro ein Zusatznutzen bereits durch die Zulassung gesetzlich als belegt. Gleichzeitig sind die Umsätze mit Orphan Drugs zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung von 2,14 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf 8,47 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen. Das ist nahezu eine Vervierfachung innerhalb von neun Jahren.

Die Bundesregierung kann nicht einmal beziffern, welche finanziellen Auswirkungen diese gesetzliche Sonderbehandlung auf die Krankenkassen hat. Auch weiß sie nicht, wie viele Patienten über Jahre mit Medikamenten behandelt wurden, deren Zusatznutzen später nicht bestätigt werden konnte.

Das ist ein massives Versagen bei Transparenz und Kostenkontrolle. Selbstverständlich brauchen Menschen mit seltenen Erkrankungen Zugang zu wirksamen Therapien. Aber Milliardenumsätze dürfen kein Freibrief dafür sein, auf belastbare Nutzennachweise zu verzichten. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine konsequente Überprüfung der Sonderregelungen, mehr Transparenz bei den tatsächlichen Kosten und eine frühzeitige, wissenschaftlich belastbare Nutzenbewertung.“

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