Klingbeil macht den gläsernen Bürger zum Prinzip
Klingbeil macht den gläsernen Bürger zum Prinzip
Berlin, 29. Oktober 2026. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant mit einem Gesetzentwurf zur Umsetzung neuer EU-Vorgaben eine Verschärfung der Geldwäschebekämpfung. Vorgesehen sind unter anderem vorübergehende Kontensperren bei Geldwäscheverdacht, erweiterte behördliche Zugriffsmöglichkeiten auf Kontodaten sowie eine zentrale Erfassung von Immobilien- und Eigentümerinformationen. Zudem soll eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 Euro für gewerbliche Geschäfte eingeführt werden. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk:
„Lars Klingbeil nutzt die Geldwäschebekämpfung als Vorwand, um die staatliche Kontrolle über die finanziellen Verhältnisse der Bürger weiter auszubauen. Mehr Kontenzugriffe, schnellere Kontensperren und umfassendere Datensammlungen sind keine
belanglosen Verwaltungsmaßnahmen. Sie greifen unmittelbar in die finanzielle Freiheit und die Privatsphäre der Menschen ein.
Natürlich muss Geldwäsche konsequent bekämpft werden. Aber rechtstreue Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Wenn Konten bereits bei einem Verdacht vorübergehend blockiert werden können, kann das für Betroffene erhebliche
finanzielle Folgen haben. Deshalb braucht es klare Eingriffsschwellen, wirksamen Rechtsschutz und Schutzmechanismen gegen Fehlentscheidungen.
Auch die geplante Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ist ein falsches Signal. Bargeld bedeutet Freiheit und Privatsphäre. Wer es immer weiter einschränkt und gleichzeitig den Zugriff auf Finanzdaten ausweitet, treibt die Entwicklung zum gläsernen
Bürger voran.
Klingbeil muss erklären, wo die Grenzen staatlicher Kontrolle liegen sollen. Geldwäschebekämpfung darf keine Blankovollmacht für immer mehr Überwachung sein. Wir brauchen einen Rechtsstaat, der Kriminalität bekämpft, ohne die Freiheit unbescholtener
Bürger scheibchenweise abzubauen. Die AfD-Bundestagsfraktion steht für eine konsequente Strafverfolgung, aber ebenso für den Schutz von Eigentum, Privatsphäre und wirtschaftlicher Selbstbestimmung.“
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