Der Bundestag wolle beschließen: Die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages vom 25. Juni 1980 (BGBl. I S. 1237), die zuletzt laut Bekanntmachung vom 12. Juni 2017 (BGBl. I S. 1877) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 20 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Sitzungen des Bundestages finden nicht zeitlich überschneidend zu Sitzungen der Ausschüsse oder anderer Gremien des Bundestages statt; Ausnahmen im Einzelfall kann der Ältestenrat vereinbaren.“ 2. Dem § 60 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: „Ausschusssitzungen dürfen nicht zeitgleich mit Plenarsitzungen anberaumt werden; Ausnahmen im Einzelfall kann der Ältestenrat vereinbaren.“

Zum Antrag (Drucksache 19/1843 – Überweisung an Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung)