Pressemitteilung

Altersarmut in Deutschland – Einführung eines 25-Prozent-Freibetrages für Rentner in der Grundsicherung

Berlin, 26. Juni 2023. Altersarmut ist im Alltag außerhalb der Großstädte nur selten sichtbar, aber sie existiert und spiegelt sich auch in der Statistik. Das Armutsrisiko der Personen über 65 Jahre, die in Ein-Personen-Haushalten leben, ist von 17,2 Prozent (ca. 1 Million) im Jahr 2006 auf 28,1 Prozent (ca. 1,7 Millionen) im Jahr 2021 angestiegen.

Im Jahr 2021 waren 432.995 Altersrentner auf Grundsicherung angewiesen, was einer Quote von 2,7% entspricht). Im Dezember 2022 hatten knapp 659.000 Senioren, davon etwa 443.000 mit deutscher Staatsangehörigkeit, kein Einkommen oder nur ein so geringes Einkommen, dass sie Grundsicherung im Alter beziehen mussten. Ursache für die Altersarmut ist zumeist eine fehlende oder nur geringe Altersrente. Die Ursachen für niedrige Renten sind vielfältig, wie z.B. unstetige Erwerbstätigkeit, Arbeitslosigkeit, Folgen des Versorgungsausgleichs, Zeiten, die der Familie und der Pflege von Angehörigen gewidmet wurden, gesundheitliche Probleme und regional beschränkte Verdienstmöglichkeiten. Bei Altersrentnern, die nur niedrige Renten beziehen, insbesondere bei Alleinstehenden in den großstädtischen Ballungsräumen, reichen die Renten teilweise nicht mehr zur Deckung des Bedarfs im sozialhilferechtlichen Sinne aus. Aufgrund des sog. sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatzes wird bei der Grundsicherung im Alter das eigene Einkommen grundsätzlich voll angerechnet, vgl. § 2 SGB XII) , soweit nicht bestimmte Freibeträge zum Zuge kommen. Beispielsweise müssen sich Bezieher einer gesetzlichen Altersrente, die auf 30 Versicherungsjahren beruht und gleichwohl nicht zur Bedarfsdeckung ausreicht, im Rahmen der aufstockenden Grundsicherung die Rente vollständig anrechnen lassen.

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