Pressemitteilung

Brandner: Kontrolle der Corona-Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht ist zwingend erforderlich

Berlin, 28. Januar 2021. Die AfD-Bundestagsfraktion stellt am morgigen Freitag im Bundestag eine Initiative zur Überprüfung der Pandemie-Gesetzgebung durch das Bundesverfassungsgericht vor. Am 18.11.2020 verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes („3. Bevölkerungsschutzgesetz“), die der Exekutive erweiterte Befugnisse zur Beschränkung individueller Freiheiten im Zuge der Corona-Maßnahmen zuweist. Neben den Vertretern der Regierungskoalition stimmten auch die Abgeordneten der Grünen mehrheitlich dem Gesetzentwurf zu. AfD-, Linke- und FDP-Fraktion stimmten geschlossen gegen die Änderungen. In den Wortbeiträgen aller Gegner wurden schwere verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet. 

Der Abgeordnete und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, sagt dazu:

„Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sind verfassungswidrig. Das geht schon damit los, dass der Bundestag zur Ausrufung einer epidemischen Lage lediglich das Vorliegen einer Gesundheitsgefahr aufgrund einer ‚bedrohlichen übertragbaren Krankheit‘ feststellen muss. Wo fängt eine Krankheit an, bedrohlich zu werden? Kann in Zukunft schon bei einer schweren Grippewelle, wie etwa 2018, das öffentliche Leben heruntergefahren werden?

Ist die ‚epidemische Lage von nationaler Tragweite‘ erst einmal festgestellt, wird ein verfassungsrechtlicher Ausnahmezustand begründet, der massive Eingriffe in die Grundrechte von Millionen Menschen ermöglicht. Die Betroffenen sind größtenteils gesunde Menschen – Gastwirte, Einzelhändler, Mütter, Väter und Kinder –, die im Sinne der Weiterverbreitung des Virus keine unmittelbare Gefahr darstellen. Eine solche massive Grundrechtsbeschränkung kann nur auf der Grundlage eines Gesetzes erfolgen, das den Grundrechten gleichrangig ist. Wie andere Notstandsregelungen auch (z.B. für den Verteidigungsfall) muss der ‚epidemische Notstand‘ daher im Grundgesetz selbst geregelt sein.

Die AfD-Fraktion allein kann die Normenkontrolle dieses Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht nicht erzwingen. Notwendig ist, dass sich ein Viertel der Bundestagsabgeordneten der Initiative anschließen. Wenn es FDP und Linke mit ihrer Oppositionsrolle und ihrer Verfassungstreue ernst meinen, müssen sie sich unserer Initiative anschließen.“

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