Bundesregierung muss sofortigen Vollzugsverzicht bei der Verpackungsverordnung erklären

Bundesregierung muss sofortigen Vollzugsverzicht bei der Verpackungsverordnung erklären

Berlin, 9. September 2026. Zu den Plänen der Bundesregierung, bei der EU-Verpackungsverordnung im Rat Ausnahmen für kleine Händler sowie ein zentrales europäisches Register durchzusetzen, erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Michael Blos:

„Dass die Bundesregierung bei der EU-Verpackungsverordnung nun eilig nachbessern will, ist ein überfälliger Schritt, der unsere monatelange Kritik bestätigt. Die geplante Zehn-Tonnen-Bagatellgrenze und ein zentrales Register anstelle von 27 nationalen Bürokratiemonstern sind richtige Ansätze. Doch dieser Vorstoß offenbart vor allem das realitätsferne Agieren der Koalition: Monatelang wurden unsere Warnungen ignoriert und zehntausende Kleinbetriebe am Stichtag ins offene Messer laufen gelassen, nur um vier Wochen später die Reißleine zu ziehen.

Gleichzeitig greift ein bloßer Verhandlungsvorschlag im Rat viel zu kurz, da er für die Praxis noch kein geltendes Recht schafft. Solange Brüssel nicht zustimmt, hängen kleine Händler weiterhin im Schwebezustand und riskieren ruinöse Abmahnungen sowie Vertriebsverbote. Die AfD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung deshalb auf, unverzüglich einen nationalen Vollzugsverzicht zu erklären. Kein Betrieb darf für bürokratische Vorgaben bestraft werden, die Berlin selbst wieder abschaffen möchte.

Zudem blendet die Bundesregierung fundamentale Fehlkonstruktionen der Verordnung weiterhin aus. Es fehlen nach wie vor verbindliche Ausnahmen für Frischeverpackungen bei Obst und Gemüse unter 1,5 Kilogramm, um Lebensmittelverschwendung zu verhindern und regionale Erzeuger zu schützen. Auch die unfaire Verlagerung von Nachweispflichten auf Gärtnereien bleibt unangetastet. Der Mittelstand braucht keine verspätete Flickschusterei, sondern eine dauerhafte und praxistaugliche Entlastung.“

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