Regierung baut gegen Forderung der Rentenkommission Beamtenapparat weiter aus

Regierung baut gegen Forderung der Rentenkommission Beamtenapparat weiter aus

Berlin, 2. September 2026. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sicherung der Altersversorgung hat in ihrem im Juni 2026 vorgelegten „33-Punkte-Plan“ (Abschlussbericht) unter anderem eine deutliche Einschränkung der Verbeamtungen empfohlen. Bund und Länder sollten die Zahl der Beamten „deutlich einschränken“ und den Beamtenstatus im Wesentlichen auf hoheitliche Aufgaben mit Grundrechtseingriffen beschränken. Hintergrund sind die langfristig wachsenden Versorgungslasten der öffentlichen Haushalte. Damit bestätigt die Kommission Vorschläge der AfD-Fraktion, die dem Parlament bereits als Antrag vorliegen. Bis heute bekräftigt die Bundesregierung, an der Umsetzung des Reformkonzepts als geschlossenem „Gesamtpaket“ festzuhalten. Auch im Koalitionsvertrag hatte sich die Regierung darauf verpflichtet, bis Ende der Legislaturperiode 8 Prozent des Personalbestands in der Ministerial- und Bundestagsverwaltung bzw. in bestimmten nachgeordneten Behörden einzusparen. Aus einer aktuellen Studie des INSM (Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft) ergibt sich allerdings ein ungebrochener Trend zur Ausweitung des Beamtenapparats um weitere 4,1 Prozent seit 2024. Das Institut kritisiert, dass der Personalzuwachs mit 91% fast ausschließlich auf sehr gut bezahlte Beamtenstellen entfällt, was sich nicht nur auf die aktuellen Ausgaben, sondern vor allem auch auf die zukünftigen Pensionslasten auswirke. Damit steht die neue Stellenplanung der Bundesregierung im direkten Widerspruch zu den Empfehlungen der eigenen Rentenkommission. Dazu erklärt die AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing:

„Die Bürger sollen sparen, und der Staat bläht sich noch weiter auf. Es ist bezeichnend, dass die einzigen Einsparungen ausgerechnet beim Bundesrechnungshof (BRH) vorgenommen werden, und damit dessen Kontrollfunktion schwächen. Jede neue Beamtenstelle verursacht eine langfristige Versorgungspflicht auf Jahrzehnte. Hier werden Milliardenbeträge gebunden, die später nicht mehr für Investitionen, sei es in Bildung, Infrastruktur, oder auch die gesetzliche Rente zur Verfügung stehen. Die Kommission spricht hier zu Recht von ‚Fehlanreizen‘.

Auf der einen Seite hält die Regierung hartnäckig an der Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren fest, und begründet das mit der ‚geschlossenen Vereinbarung‘. Auf der anderen Seite verpulvert sie die erhofften Einsparungen dafür, um die krakenartigen bürokratischen Strukturen des Staates weiter auszubauen. Das passt nicht zusammen.

Mit unserem Antrag ‚Schlanker Staat statt Kostenexplosion – Beamtenzahl und Pensionslasten senken‘ (BT-Drs. 21/4463 ) setzen wir dagegen auf einen modernen Staat, der seine Aufgaben mit weniger Personal effizient erfüllt und seine finanziellen Verpflichtungen transparent ausweist.“

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