Bundesregierung lässt Jäger bei Nachtzieltechnik weiter im Dunkeln

Bundesregierung lässt Jäger bei Nachtzieltechnik weiter im Dunkeln

Berlin, 8. Oktober 2026. Die Bundesregierung blockiert weiterhin eine praxistaugliche Regelung für den Einsatz moderner Nachtzieltechnik und montierbarer Lichtquellen bei der Jagd, wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/8344) belegt.

Dazu äußert sich der AfD-Bundestagsabgeordnete Danny Meiners, Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, wie folgt:

„Die Antwort der Bundesregierung offenbart politische Entscheidungsunfähigkeit. Statt die widersprüchliche Rechtslage endlich aufzulösen, verweist die Regierung erneut auf Prüfungen und Abstimmungen. Für Jäger bleibt damit unklar, warum Vorsatzgeräte zur Nachtjagd zulässig sein können, integrierte Nachtzielgeräte jedoch weiterhin verboten bleiben. Wer an einem Verbot festhält, muss konkrete und nachvollziehbare Sicherheitsbedenken benennen. Genau das gelingt der Bundesregierung nicht. Zugleich zeigt ihre Antwort, dass ihr offenbar keine belastbare Übersicht über die unterschiedliche Regelungspraxis der Länder vorliegt. Das ist kein verantwortungsvolles Waffenrecht, sondern bürokratisches Wegducken.

Moderne Nachtzieltechnik kann ein sichereres Ansprechen des Wildes ermöglichen, zum Tierschutz beitragen und die notwendige Schwarzwildbejagung unterstützen. Entscheidend sind dabei klare Regeln, eine rechtssichere Anwendung und der Einsatz durch berechtigte Jagdscheininhaber.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die Rechtslage endlich zu vereinheitlichen und eine praxisnahe, bundeseinheitliche Regelung für die jagdliche Nutzung geeigneter Nachtzieltechnik vorzulegen. Wer keine konkreten und belastbaren Sicherheitsgründe für das Verbot benennen kann, darf die Jägerschaft nicht länger im Unklaren lassen.“

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