Correctiv-Auszeichnung nach Gerichtsurteil nicht mehr haltbar

Correctiv-Auszeichnung nach Gerichtsurteil nicht mehr haltbar

Berlin, 18. April 2026. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin II zur Correctiv-Berichterstattung über das sogenannte Potsdamer Treffen setzt einen deutlichen Maßstab für die Grenzen journalistischer Freiheit. Das Gericht stellte fest, dass zentrale Elemente der prämierten Darstellung in wesentlichen Punkten unzutreffend, unvollständig und irreführend waren und damit grundlegende journalistische Sorgfaltspflichten verletzten. Insbesondere die Darstellung eines angeblichen „Masterplans zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ wurde als falsch und nicht den Tatsachen entsprechend benannt. Die Aussagen des Berichts seien auch nicht als interpretierende Bewertungen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Damit gerät auch die Verleihung des „Preises für die Freiheit und Zukunft der Medien“ 2024 an Correctiv massiv unter Rechtfertigungsdruck. Der kulturpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Götz Frömming, teilt dazu mit:

„Ein Medienpreis, der für Qualität, Sorgfalt und Wahrhaftigkeit stehen soll, verliert jede Legitimation, wenn damit Journalisten und deren Arbeiten ausgezeichnet werden, denen von Gerichts wegen die Verletzung sämtlicher journalistischer Standards attestiert wird. Wer an einer solchen Auszeichnung festhält, stellt nicht nur die Glaubwürdigkeit des Preises selbst infrage, sondern beschädigt das Vertrauen in journalistische Auszeichnungen insgesamt. Die Entscheidung des Landgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, ihre inhaltliche Klarheit ist jedoch unmissverständlich. Die Verantwortlichen können sich dieser Bewertung nicht entziehen. Wer die Integrität des Preises ernst nimmt, muss jetzt handeln und Correctiv den durch Lug und Trug ergaunerten Preis aberkennen. Darüber hinaus sind aus Sicht der AfD-Bundestagsfraktion sämtliche öffentlichen Mittel für Correctiv einzustellen; bereits gewährte Förderungen sollten angesichts der erhobenen Vorwürfe einer rückwirkenden Überprüfung und gegebenenfalls der Rückforderung unterzogen werden.“

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