Baunovelle der Bundesregierung zum Scheitern verurteilt
Baunovelle der Bundesregierung zum Scheitern verurteilt
Berlin, 28. Mai 2026. Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (Baugesetzbuch-Upgrade)“ beschlossen. Damit sollen laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht, der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt und Kommunen mehr Handlungsmacht im Umgang mit „Schrottimmobilien“ gegeben werden. Der baupolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Marc Bernhard, erklärt dazu:
„Die Überarbeitung des BauGB, genannt ‚Baunovelle‘, geht am Problem Wohnungsnot aufgrund überteuerter, staatlich verursachter Baukosten leider völlig vorbei. So wird ‚das Bauen … nicht günstiger‘, kritisiert auch der Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.
Die Kosten sind politisch gewollt (‚energetische Kostenzwänge‘). Wir haben kein Genehmigungsproblem, sondern das zentrale Problem ist, dass zu wenig gebaut wird, weil Bauen einfach zu teuer ist. So wird zu wenig gebaut, was man auch am Bauüberhang von rund 800000 zwar genehmigten, aber aus Kostengründen nicht gebauten Wohnungen sieht.
Während durch die fortgesetzte Zuwanderung jedes Jahr eine Stadt von der Größe Hannovers neu gebaut werden müsste – inklusive der öffentlichen Infrastruktur, unternimmt diese Regierung alles, damit immer weniger Wohnungen gebaut werden – und verschärft so die größte soziale Frage weiter.
Für uns als AfD-Bundestagsfraktion ist und bleibt die Bekämpfung der Wohnungsnot – im Gegensatz zu dieser Regierung – eines unserer zentralen politischen Ziele.
Die größte soziale Frage, die explodierende Wohnungsnot in Deutschland, hat für den Noch-Bundeskanzler keine Priorität mehr, weil er auch hier sein völliges Scheitern eingestehen muss. Während Merz beim Tag der Bauindustrie im vergangenen Jahr noch groß getönt hat, ‚Wer in Deutschland normal verdient, der muss ein normales Wohneigentum erwerben können‘, hat sich der Kanzler dieses Jahr nicht einmal mehr getraut, sein gebrochenes Wahlversprechen vor den Bauunternehmern zu erklären. Ob Merz nächstes Jahr einen Tag der Bauindustrie als Kanzler noch erleben wird – da möchte ich nicht drauf wetten.
Nebenbei ist Ministerin Hubertz krachend mit ihren verfassungswidrigen Plänen gescheitert, den Kommunen ein Vorkaufsrecht gegenüber politisch Andersdenkenden einzuräumen. Den Plänen zufolge sollte dafür der Verfassungsschutz eingebunden werden, um die AfD illegalerweise hier zu bekämpfen. Die Kritik aus der AfD-Bundestagsfraktion und von vielen Rechtsexperten hat gewirkt: Im Kabinettsentwurf ist diese Altparteien-Idee nun nicht mehr enthalten.“
Beitrag teilen


