Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes über die Amtsausstattung des Bundeskanzlers nach der Beendigung seiner Amtszeit

Berlin, 27. April 2022. Der Hauptausschuss des 20. Deutschen Bundestages hat am 16.11.2021 über den Vorschlag des Bundesfinanzministeriums hinsichtlich der Stellenausstattung der Bundeskanzlerin a.D. Angela Merkel beraten. Laut Vorschlag des Ministeriums soll das Büro der ehemaligen Bundeskanzlerin neun Stellen umfassen, darunter eine Stelle B6 für die Leitung des Büros, eine Stelle B6 für die stellvertretende Büroleitung (insbes. Bearbeitung von Grundsatzangelegenheiten), eine Stelle A15 und eine Stelle E14 für zwei Referenten insbesondere für fachliche Zuarbeiten für die Bundeskanzlerin a.D., eine Stelle E12 und eine Stelle E11 für Sachbearbeitung, insbesondere für die Vorbereitung von Terminen der Bundeskanzlerin a. D. und der Unterstützung bei deren Durchführung, eine Stelle A9 für Bürosachbearbeitung, insbesondere der Büroorganisation und Dokumentenmanagement, sowie zwei Stellen E5 für Kraftfahrer.

Für die Ausbringung der neuen Planstellen und Stellen bestehe laut Bundesfinanzministerium ein unabweisbarer, auf andere Weise nicht zu befriedigender Bedarf. Sie würden durch den Wegfall von derzeit nicht besetzten Stellen des Verteidigungsministeriums finanziert. Der geäußerte Bedarf übersteigt die tatsächlich notwendige Ausstattung mit Stellen für einen ehemaligen Bundeskanzler deutlich. Er richtet sich außerdem gegen einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019, der den Stellenbedarf auf maximal einen Büroleiter, zwei Referenten, eine Büro- oder Schreibkraft und einen Kraftfahrer bezifferte. Auch ist diese Ausstattung deutlich zu üppig. Eine gesetzliche Regelung hinsichtlich der Stellenausstattung des Bundeskanzlers a.D. existiert bisher nicht und ist zur Schaffung von Transparenz zwingend erforderlich.

Lösung: Das Bundesministergesetz wird um einen §12a ergänzt. Dieser regelt die Ausstattung des ehemaligen Bundeskanzlers abschließend gesetzlich.

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