Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz – LobbyRG) – Geldflüsse offenlegen und kontrollieren

Berlin, 17. Oktober 2023. In den vergangenen Wochen haben Intransparenz und der Verdacht von Vetternwirtschaft und Vorteilsnahme das Vertrauen der Bürger in die Demokratie stark beschädigt.

Bereits im Jahr 1956 hat das Bundesverfassungsgericht im KPD-Urteil entschieden, dass sich „nicht bezweifeln (lässt), dass außerparlamentarische Aktionen vielfältiger Art denkbar sind, die einer legitimen Einwirkung auf das Parlament dienen können, vor allem soweit sie dazu bestimmt sind, die Abgeordneten über die bei den Wählern zu bestimmten politischen Fragen vorhandenen Meinungen zu unterrichten. An sich ist es daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass ‚Interessengruppen‘ auf die Mitglieder des Parlaments einzuwirken suchen“( BVerfGE 5, 85 = NJW 1956, 1393.) Lobbyismus, Lobbying oder Lobbyarbeit – eine aus dem Englischen (lobbying) übernommene Bezeichnung – ist für jene Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der einzelne Personen oder Interessengruppen („Lobbys“) – vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen – die Exekutive und die Legislative zu beeinflussen versuchen. Der Lobbyismus wird dabei, neben dem Phänomen der Massenmedien als vierte mithin häufig als die fünfte Gewalt bezeichnet. Der Politikwissenschaftler Theodor Eschenburg warnte bereits im Jahr 1955 vor einer „Herrschaft der Verbände“ (Eschenburg, Herrschaft der Verbände, 1955). Es steht außer Frage, dass der Lobbyismus zu einer Verlagerung wichtiger politischer Vorentscheidungen in außerparlamentarische Gremien geführt hat. Das sogenannte Lobbyregister sollte zu einer Verbesserung der Transparenz führen: So müssen sich professionelle Interessenvertreter seit 1.1.2022 in ein Register eintragen und Angaben zu ihrem Arbeits- oder Auftraggeber, zur Anzahl der Beschäftigten und finanziellen Aufwendungen machen. Dies soll die Nachvollziehbarkeit bei der Entstehung politischer Vorhaben verbessern. In Ministerien werden Treffen bis hinunter zur Funktion eines Unterabteilungsleiters einen Eintrag in das Register nötig machen. Das Lobbyregister wird digital beim Bundestag geführt werden und öffentlich einsehbar sein.

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