Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter
Berlin, 22. Juli 2026. Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Straftatbestandes des Amtsmissbrauchs zum Nachteil Dritter schließt die AfD-Bundestagsfraktion eine gefährliche Lücke im deutschen Strafrecht, die Amtsträger bislang straffrei handeln lässt, wenn sie ihre Befugnisse missbrauchen, um politischen Gegnern oder Bürgern gezielt Nachteile zuzufügen. Wir reagieren damit auf wiederholte Fälle, in denen Behörden und Regierungsstellen ihre Macht einsetzen, um die AfD als Partei zu diskreditieren, politische Konkurrenten von Wahlen auszuschließen oder unliebsame Meinungsäußerungen durch staatlich geförderte NGOs aus dem öffentlichen Diskurs zu drängen. Ein solcher Amtsmissbrauch verletzt nicht nur das Neutralitätsgebot, sondern richtet oft unwiederbringlichen Schaden an, ohne dass der Betroffene wirksamen Rechtsschutz erhält. Mit unserem Vorschlag eines neuen § 354 StGB, der Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht, schaffen wir eine abschreckende Sanktion, die Amtsträger diszipliniert und die politische Neutralität des Staates schützt.
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