Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Entpolitisierung des Bundesverfassungsgerichts und Stärkung der Akzeptanz seiner Entscheidungen

Berlin, 27. April 2023. Am 22.01.2018 wählte der Deutsche Bundestag Prof. Dr. Stephan Harbarth zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Am 23.11.2018 wählte der Bundesrat Harbarth zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Im Juni 2020 wurde Harbarth schließlich zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Die Wahl Harbarths ist mit Blick auf Zweifel an dessen Unabhängigkeit früh in die Kritik geraten. Harbarth gehört dem Bundestag seit 2009 an, er war seit 2016 stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstandes. Seit 2000 war er als Rechtsanwalt in Mannheim tätig und Partner der Rechtsanwaltssozietät Schilling, Zutt & Anschütz sowie seit März 2018 Honorarprofessor an der Juristischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Harbarths Tätigkeit als Politiker und Anwalt waren Gegenstand von insgesamt drei Verfassungsbeschwerden und einer Organklage. Alle drei Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschl. v. 02.07.2019, Az. 2 BvE 4/19, Organklage der MdB Frauke Petry und Mario Mieruch; Az. 2 BvR 1315/19, Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Klaus Siemon; Beschl. v. 28.02.2020, Az. 2 BvR 2088/19, Verfassungsbeschwerde der Anwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer; Beschl. v. 28.02.2020, Az. 2 BvR 2082/19, Verfassungsbeschwerde von Rechtsanwalt Claus G. Schmitz).

Die Organklage wurde als unzulässig verworfen. Als Rechts- und Innenpolitiker war es Harbarths Aufgabe, sich zu Gesetzesvorhaben zu äußern und diese anzustoßen. Das Bundesverfassungsgericht prüft eben diese Gesetze in letzter Instanz auf ihre Verfassungsmäßigkeit. Insofern liegt ein Kollisionspunkt mit dem Richteramt vor. Bis zu seinem Wechsel an das Bundesverfassungsgericht arbeitete Harbarth zudem in führender Funktion für die Großkanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz. Zunächst als Vorstand, später nach einem Formwechsel als deren Geschäftsführer. Der Slogan der Kanzlei lautet: „Zu uns kommen Konzerne“…

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