Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Integrität und Neutralität staatlicher Amtsführung
Entwurf eines Gesetzes zur Wahrung der Integrität und Neutralität staatlicher Amtsführung
Berlin, 22. Juli 2026. Wir, die AfD-Bundestagsfraktion, haben den Gesetzentwurf zur Wahrung der Integrität und Neutralität staatlicher Amtsführung vorgelegt. Er schafft ein bundesweit einheitliches, risikobasiertes Integritätssystem, das bestehende straf-, dienst- und verwaltungsrechtliche Vorschriften ergänzt und systematisch miteinander verzahnt. Kernstück ist die Errichtung einer unabhängigen Bundesintegritätsbehörde, die zentrale Prüf-, Koordinierungs- und Aufsichtsbefugnisse erhält und damit ein strukturelles Vollzugsdefizit schließt. Das Gesetz normiert verbindliche Anzeige-, Prüf- und Offenlegungspflichten für Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretäre sowie für Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes in Leitungsfunktionen. Ergänzend werden Karenzregelungen für Tätigkeiten nach dem Ausscheiden aus dem Amt eingeführt, ein zentrales Integritätsregister geschaffen und bußgeldbewehrte Pflichten unterhalb der strafrechtlichen Schwelle etabliert. Damit schließen wir systemische Lücken, stärken die Präventionskultur und setzen ein klares Zeichen gegen Korruption im öffentlichen Dienst.
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