Pressemitteilung

Gottschalk: Scholz wieder völlig praxisfern

Berlin, 26. November 2018. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurden die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde hiernach eine Frist bis zum 31. Dezember 2019 gewährt, um für eine verfassungskonforme Neuregelung zu sorgen. In den kommenden Tagen soll ein Vorschlag des Bundesfinanzministers Olaf Scholz öffentlich gemacht werden, der eine solche Regelung beinhaltet.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Kay Gottschalk, nimmt die Ankündigung zur Kenntnis, dass die Grundsteuer reformiert werden soll:

„Es ist schon sehr spannend, wenn Olaf Scholz als ehemaliger Hamburger Bürgermeister noch eine Berechnung der Grundsteuer an den Quadratmetern festmachen wollte und nun ein Modell vorlegt, indem jede Wohnung einzeln anhand der Fläche, des Alters und der Höhe der Miete berechnet werden soll.

Mit der AfD ist so eine Reform nur aufkommensneutral zu machen. Was hier nun im Raum steht, wird wohl tatsächlich zu einer noch stärkeren Erhöhung gerade für Wohnraum in Ballungsräumen führen. Das Bundesministerium für Finanzen um Olaf Scholz zeigt wieder einmal, dass sie völlig praxisferne Vorschläge machen, wie schon beim Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus.

Für uns bleiben da noch offene Fragen. So ist zum Beispiel unklar, wie der Verwaltungsaufwand sein wird. Theoretisch müsste ja dann jedes Jahr die aktuelle Miete einer Wohnung gemeldet werden. In der Praxis kaum vorstellbar.

Man hätte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nutzen sollen, um über eine generelle Abschaffung der Grundsteuer nachzudenken. Die 14 Milliarden Einnahmen für Kommunen aus der Grundsteuer hätte über eine Beteiligung der Kommunen an den Lohnsteuern oder an der Mehrwertsteuer ausgeglichen werden können. Die AfD steht für ein einfacheres und gerechteres Steuersystem im Sinne der Bürger.“

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