Pressemitteilung

Jongen: Das verfehlte Konzept der Langzeitarchivierung gefährdet das deutsche Filmerbe

Berlin, 27. November 2018. Die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin Hoppegarten“ (BT-Drucksache 19/5753) haben nicht nur Informationsdefizite seitens der Bundesregierung zu Tage gefördet, sondern auch eine weitere Entscheidung des Bundesarchivs bestätigt. Demnach soll künftig auf die Mikroverfilmung von Akten „grundsätzlich verzichtet“ werden. Dazu äußerte sich der kulturpolitische Sprecher der AfD im Bundestag, Dr. Marc Jongen, wie folgt:

„Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die Bundesregierung im Hinblick auf die Langzeitarchivierung des deutschen Filmerbes auf einem verhängnisvollen Weg ist, dann ist dieser nun erbracht. Die Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu den Umständen der Schließung der Kopieranstalt des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten offenbaren Informationsdefizite, die in der Konsequenz das deutsche Filmerbe gefährden.

Das zeigt sich unter anderem in der Auskunft, dass analoges Filmmaterial angeblich ,kaum noch angeboten‘ und ,letztlich nicht mehr verfügbar‘ sein werde. In Deutschland gibt es in Bitterfeld-Wolfen noch eine Firma, die analoges Filmmaterial herstellt; eine andere Firma hat ihren Sitz in den USA. Damit kommt Deutschland in der Frage der Rohfilmversorgung beinahe ein Alleinstellungsmerkmal zu. Dies sollte eigentlich dazu führen, zu überlegen, wie diese nahezu einzigartigen Strukturen langfristig erhalten werden können.

Die Bundesregierung verweist im Weiteren darauf, dass das Bundesarchiv beim Verzicht auf die Ausbelichtung in ,methodischer Übereinstimmung mit anderen nationalen Filmarchiven‘ handele. Dabei wird unter anderem Schweden anführt, das allerdings eine Hybridstrategie – also eine Mischung aus analoger und digitaler Sicherung – verfolgt. Das schwedische Filmarchiv hat deshalb das letzte Kopierwerk des Landes aufgekauft. Bezeichnenderweise erwähnt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang nicht, dass etwa Frankreich, Russland, die USA und auch Österreich ebenfalls einen hybriden Weg beschreiten und die analoge Sicherung beibehalten.

Alarmierend ist überdies die Bestätigung, dass künftig auch auf die Mikroverfilmung von Akten zugunsten einer Digitalisierung verzichtet werden soll. Von einer langzeitstabilen Konservierung dieses Schriftguts kann aufgrund der Unwägbarkeiten der digitalen Sicherung dann nicht mehr die Rede sein.

Resümierend muss mit Blick auf die Antworten der Bundesregierung festgestellt werden, dass die auf einer fragwürdigen Faktenbasis basierende strategische Fehlausrichtung eine Gefährdung des deutschen Filmerbes nach sich zieht. Die AfD-Fraktion wird deshalb einen Antrag erarbeiten, in dem die Bundesregierung zu einer grundsätzlichen Korrektur ihrer Filmarchivierungspolitik aufgefordert wird.“

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