Antrag

Keine weiteren Verzögerungen mehr bei der Errichtung des Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland

17. März 2022. Es besteht im Bundestag ein breiter Konsens für die Errichtung eines Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland. Die Umsetzung hat sich jedoch immer wieder verzögert und in die Länge gezogen. In Anbetracht der vergangenen Zeit ist insbesondere den Opfern der deutschen kommunistischen Diktatur eine weitere Verzögerung nicht mehr vermittelbar. Die Antragssteller forderten in einem eigenen Antrag (Drs. 19/14765) „an zentraler, sichtbarer, und öffentlich gut zugänglicher Stelle“ ein Denkmal zu errichten, einen offenen Wettbewerb zur Gestaltung des Denkmals“ auszurichten, sowie „unter der Federführung wissenschaftlicher Institutionen“ ein das Denkmal ergänzendes Dokumentationszentrum zu konzipieren. Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG) erhielt bereits in der 17. Legislaturperiode von 2012-2015 für die Erarbeitung der Konzeption des Mahnmals und für die wissenschaftliche Diskussion Projektmittel der BKM (https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/Denkmalzur-Mahnung-und-Erinnerung-an-die-Opfer-der-kommunistischen-Diktatur-inDeutschland/bisherige-initiativen, Zugriff 28.02.2022). Der bereits in der 18. Legislaturperiode und am 2. Oktober 2015 gefasste Beschluss des Bundestages (Drs. 18/6188) sah vor, „eine in dieser Legislaturperiode anstehende Initiative des Deutschen Bundestages für ein Denkmal zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Gewaltherrschaft an einem zentralen Ort in Berlin vorzubereiten und zu begleiten.“ Ein weiterer Beschluss des Bundestages aus der 19. Legislaturperiode (Drs. 19/15778) besagt, dass die Bundesrepublik Deutschland „ein Denkmal für die Opfer von kommunistischer Gewaltherrschaft“ errichte und dass für den Bundeshaushalt 2020 „bis zu 250.000 Euro für eine Machbarkeitsstudie“ bereitgestellt worden seien.

Am 17. Juni 2020 informierte die damalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien über die Einsetzung des Beirates, der mit der Erarbeitung erste Eckpunkte für das Konzept beauftragt wurde. Dieser begleitet die Arbeit der bei der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur eingerichteten Koordinierungsstelle. Diese wird in Zusammenarbeit mit der UOKG betrieben. Am Schluss der Pressemitteilung heißt es: „Über die Kosten und den Standort für das Mahnmal wird dann erneut der Deutsche Bundestag beschließen. Anschließend wird der Gestaltungswettbewerb ausgelobt.“ Die Konzeption für die Errichtung eines „Denkmals zur Mahnung und Erinnerung an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland“ wurde nach Angaben der Bundesstiftung Aufarbeitung am 15. Dezember 2020 „im Beisein der Vorsitzenden des Kulturausschusses, Katrin Budde (SPD) sowie der Abgeordneten Elisabeth Motschmann (Sprecherin CDU-Fraktion) an die Staatsministerin für Kultur und Medien a.D., Prof. Monika Grütters, übergeben.“ (https://www.bundesstiftung-aufarbeitung.de/de/erinnern/Denkmal-zur-Mahnung-und-Erinnerung-an-die-Opfer-der-kommunistischen-Diktatur-in-Deutschland/Konzeptionund-Standort/Konzeption, Zugriff 28.02.2022) Allerdings liegen dem Bundestag immer noch keine Kosten- oder Flächenkalkulationen vor, die für weitere Entscheidungen notwendig wären. Weitere Verzögerungen des für die deutsche Erinnerungskultur so wichtigen Mahnmals mit Dokumentationszentrum müssen vermieden und die konzeptionellen Lücken unverzüglich geschlossen werden.

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