Pressemitteilung
Maier: Allein die AfD steht für einen umfassenden Schutz ungeborenen Lebens
Berlin, 20. Februar 2019. Nachdem am 18.02.2019 bereits eine Anhörung von Sachverständigen zu dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition betreffend eine Änderung der Strafvorschrift „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ (§ 219 a StGB) stattgefunden hatte, wurde dieses Thema heute im Rechtsausschuss behandelt.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, zugleich Obmann der AfD-Fraktion im Rechtsausschuss, meint hierzu:
„Nach monatelangen ‚Verhandlungen‘ hatten die Koalitionsfraktionen endlich einen Gesetzentwurf zur Änderung von § 219 a StGB vorgelegt, der jetzt im Hauruck-Verfahren erst durch die Anhörung und nunmehr auch durch den Rechtsausschuss gebracht wurde; ob dieses Tempo im weiteren Gesetzgebungsverfahren beibehalten wird, bleibt abzuwarten.
Einzig und allein an diesem Gesetzesentwurf zu begrüßen ist, dass an der strafrechtlichen Grundstruktur zum Schutz des ungeborenen Lebens nichts geändert werden soll. Ansonsten fällt hieran nur Negatives auf: Von Expertenseite waren erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der beabsichtigten Gesetzesänderung angemeldet worden. Die Etablierung eines neuen Informationssystems einschließlich einer Liste abtreibungsbereiter Ärzte stellt keine Verbesserung dar und ist zudem unnütz, da ratsuchende Frauen auch jetzt schon an Grundinformationen gelangen können. Das Vorhaben ist mit Kosten weit im sechsstelligen Bereich verbunden, und es beseitigt auch nicht die Kriminalisierung von Ärzten. Dass sich so mancher Arzt es eingedenk potenzieller Gefährdung dreimal überlegen wird, ob sein Name auf dieser ‚Liste‘ erscheinen soll, liegt zudem auf der Hand.
Bei so vielen Verschlechterungen wäre ein Festhalten am Bewährten besser gewesen.
Die Alternative für Deutschland ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die konsequent und ohne Wenn und Aber für den Schutz des ungeborenen Lebens eintritt. Wir werden auch weiterhin auf dieser Linie bleiben!“
Das Gesetzgebungsvorhaben wird fortgesetzt.
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