Pressemitteilung

Maier: Die „Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs“ stellt einen veritablen Angriff auf die Meinungsfreiheit dar

Berlin, 8. Oktober 2020. Am Donnerstag fanden im Bundestag die abschließenden Beratungen und Abstimmungen zur sog. „Modernisierung des strafrechtlichen Schriftenbegriffs“ und zu weiteren Änderungen des Strafgesetzbuches statt. Mit übergroßer Mehrheit wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen; lediglich die Fraktion der AfD hielt dagegen.

Der AfD-Abgeordnete Jens Maier, Obmann seiner Fraktion im Rechtsausschuss, warnt insbesondere hinsichtlich der Folgen der sogenannten Modernisierung des Schriftenbegriffs eindringlich:

„Was unter dem wohlklingenden Begriff der ‚Modernisierung des Schriftenbegriffs‘ daherkommt, ist in Wirklichkeit ein Paradigmenwechsel, der in seinen Folgen überhaupt nicht abschätzbar ist. Bislang war es so, dass bestimmte Straftatbestände unter anderem die Verbreitung von Schriften mit inkriminierten Inhalten erforderten. Der Begriff der ‚Schriften‘ war schon durch eine Erweiterung auf Ton- und Bildträger und weiteren ausgedehnt worden. Nach dem jetzt beschlossenen Gesetz soll es aber nicht mehr auf das Transportmedium, sondern auf den jeweiligen Inhalt – gleich in welcher Form, gleich ob speicherbar oder nicht – ankommen.

Meine Fraktion und ich warnen hier in aller Deutlichkeit vor der damit einhergehenden Ausdehnung der Strafbarkeit, insbesondere in dem ansonsten durch die Meinungsfreiheit geschützten Bereich der politischen Auseinandersetzung. Künftig werden auch ‚Inhalte‘ eines Livestreams oder einer Diskussion im Rundfunk von den Strafvorschriften erfasst werden können. Es handelt sich um einen ernsthaften und veritablen Angriff auf die Freiheit der politischen Auseinandersetzung. Zukünftig sollen ‚Inhalte‘ strafrechtlich relevant sein; der Begriff der ‚strafrechtlichen Inhaltskontrolle‘ steht da im Raume. Und was kommt dann? Von der strafrechtlichen Inhaltskontrolle ist es nur noch ein kleiner Schritt bis zum Gesinnungsstrafrecht, wonach schon jemand bestraft werden kann, wenn er nur nicht die ‚richtige‘ Meinung vertritt.

Die DDR 2.0 lässt grüßen. Mit der Fraktion der AfD sind solch massive Einschränkungen der Freiheit aber nicht zu machen!“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge