Antrag

Politikerpensionen reformieren – Aufnahme der Bundestagsabgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung

Berlin, 19. März 2024. Angesichts einer zunehmenden Politikverdrossenheit in Deutschland – die Wahlbeteiligung geht kontinuierlich zurück und die Skepsis gegenüber Politikern und den parlamentarischen Institutionen wächst – ist insbesondere der Deutsche Bundestag gehalten, das Vertrauen der Wähler in ihre Abgeordneten und das Bundesparlament zu befördern.

Der landläufige Vorwurf, die Mitglieder des Bundestages seien sorgsam auf die eigene komfortable Alimentierung durch den Steuerzahler bedacht, bezieht sich häufig auch auf Pensionen, die den Abgeordneten aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag zustehen. Die große Mehrheit der Bürger ist in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert. Diese ist inzwischen auf ein Sicherungsniveau von weniger als 50 Prozent (vor Steuern) abgesunken, sodass nur mit weiteren Einkommensquellen der bisherige Lebensstandard im Ruhestand zu halten ist. Dagegen ermöglicht die Altersentschädigung für Abgeordnete den Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch ein pensionsähnliches Versorgungssystem eine
im Vergleich zu den Rentenansprüchen der Bürger großzügige Altersversorgung. Bereits nach einer Legislaturperiode von vier Jahren besteht ein Altersentschädigungsanspruch von etwa 1.032 Euro, was dem Siebenfachen der Rentenanwartschaft eines GRV-Versicherten mit einem Durchschnittsentgelt für den gleichen Zeitraum entspricht. Es ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit, die Wähler und die gewählten Abgeordneten im gleichen Alterssicherungssystem zu versichern. Dies erhöht zudem das Vertrauen in die Integrität der in den Bundestag gewählten Politiker. Mit der Einbeziehung der Abgeordneten in die Versichertengemeinschaft wird darüber hinaus die gesellschaftliche Akzeptanz des Rentensystems insgesamt gestärkt.

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