Pressemitteilung

René Springer: Gesetzlich vorgesehene Arbeitspflicht für Migranten im Leistungsbezug deutschlandweit durchsetzen

Berlin, 28. Februar 2024. Der CDU-Landrat im Saale-Orla-Kreis führt laut Presseberichten eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ein. Für 80 Cent pro Stunde sollen Migranten zukünftig einer Arbeitsgelegenheit nachgehen. Laut Auskunft des Kreissprechers richtet sich die Maßnahme jedoch vorerst an jene Flüchtlinge, die freiwillig zur Arbeit bereit sind. 

Der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, René Springer, kommentiert dies wie folgt: 

„Hysterische Reaktionen auf die Einführung einer Arbeitspflicht für Asylbewerber dominieren die Berichterstattung, dabei ist die ganze Aufregung umsonst. Laut Presseberichten werde die Arbeit nämlich nur an jene Migranten verteilt, die freiwillig dazu bereit sind. Von einer Arbeitspflicht im eigentlichen Sinne kann also gar keine Rede sein. Die Maßnahme im Saale-Orla-Kreis ist rein homöopathisch. Es handelt sich nicht einmal um die durch das Recht gedeckte Einführung einer echten Arbeitspflicht für alle arbeitsfähigen Migranten im Leistungsbezug. Trotzdem regen sich linke Politiker auf, vergleichen die freiwillige Arbeit von Migranten mit Sklaverei und geben der CDU das Bild einer hart durchgreifenden Rechtsstaatspartei. Nichts könnte ferner von der Realität sein.

Wenn die Union es ernst meinte, würde sie nicht nur in einem einzigen Landkreis Arbeitsmaßnahmen für Asylbewerber auf freiwilliger Basis vorantreiben, sondern hätte eine echte Arbeitspflicht längst eingeführt – und das in allen Kreisen und Bundesländern, in denen die Union mit in Regierungsverantwortung ist. So aber handelt es sich mal wieder um eine Nebelkerze. Die Debatte über eine Arbeitspflicht für Asylbewerber ist wichtig, nur traut sich keine der etablierten Parteien, wirklich ernst zu machen. Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert die Bundesregierung auf, deutschlandweit und flächendeckend durchzusetzen, was das Asylbewerberleistungsgesetz ohnehin schon vorsieht: Arbeitsfähige Leistungsbezieher in den Asylunterkünften müssen einer zur Verfügung gestellten Tätigkeit nachgehen. Es wird Zeit, auch hier geltendes Recht wieder durchzusetzen.“

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