Antrag

Rentenüberleitung würdig abschließen – Fondslösungen mit Einmalzahlungen

Berlin, 15. Mai 2023. Bei der in den 90iger Jahren erfolgten Ost-West-Rentenüberleitung mit dem Renten-Überleitungsgesetz und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz ist es zu Überführungslücken gekommen. Die im differenzierten Alterssicherungssystem der DDR enthaltenen spezifischen Regelungen für die verschiedenen Berufsgruppen wurden nur teilweise adäquat umgesetzt. Nach dem Auslaufen von Übergangsregelungen ergeben sich deshalb erhebliche Unterschiede je nach Rentenbeginn.

Mit dem sog. Härtefallfonds sollten unter anderem Härten im Zusammenhang mit der Ost-West-Rentenüberleitung abgefedert werden1 . Nach langen Diskussionen wurde im Bundeskabinett am 18. November 2022 beschlossen, eine „Stiftung zur Abmilderung von Härtefallen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ zu errichten2. Anspruchsberechtigt für diesen mit 500 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds sind jedoch nur bedürftige Rentner die eine Rente auf dem Niveau in der Nähe der Grundsicherung (Zahlbetrag in Höhe von 830 Euro per Januar 2021) beziehen. Die Leistungen dieses Härtefallfonds sind auch auf 2.500 Euro je Berechtigten beschränkt. In den Bundesländern, die dem Härtefallfonds freiwillig beitreten, kann sich der Betrag auf 5.000 Euro verdoppeln.

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