Antrag

Sozialstaatsmagnet sofort abstellen – Ende des Rechtskreiswechsels für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine und Einführung eines strengen Sachleistungsprinzips für Asylbewerber

Berlin, 18. Oktober 2022. Die Migrationspolitik der Bundesregierung ermöglicht immer noch eine teilweise unkontrollierte Einreise nach Deutschland. So wurden nach dem Corona-Ausnahmejahr 2020 im Jahr 2021 bereits wieder 148.233 Asyl-Erstanträge in Deutschland gestellt1 . Im Zeitraum Januar bis August 2022 erfolgten 115.402 Erstanträge, sodass bei rein linearer Fortschreibung bis Jahresende über 170.000 Erstanträge zu erwarten sind.2 Als Ergebnis dieser Politik sind neben berechtigten Flüchtlingen viele Menschen in unserem Land, die trotz asylferner Gründe, wie z.B. aus rein wirtschaftlichen Gründen oder auch als sogenannte „Klimaflüchtlinge“, erhebliche finanzielle Leistungen abrufen. Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht neben zahlreichen Sachleistungen auch Geldleistungen vor.

Das ausgezahlte Taschengeld zur Deckung des notwendigen persönlichen Bedarfs (soziokulturelles Existenzminimum) gemäß § 3 AsylbLG wird vielfach zweckentfremdet und in die Heimatregionen transferiert. Wie eine Große Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 19/3186) ergeben hat, tragen Rücküberweisungen teilweise maßgeblich zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) der Herkunftsländer bei. Vorgesehen ist der Barbetrag allerdings u.a. zur Deckung des Bedarfs an Verkehr (Fahrtkosten), Nachrichtenübermittlung (Post, Telefon), Freizeit, Unterhaltung und Kultur, Bildung, den Warenwert von Gaststättendienstleistungen sowie sonstige Waren und Dienstleistungen einschließlich der Körperpflege. Durch diese Missbrauchsmöglichkeit entsteht ein zusätzlicher Anreiz, ohne Asyl- oder Fluchthintergrund nach Deutschland migrieren zu wollen. Insgesamt ist also die Möglichkeit, in Deutschland erhaltene Gelder in dieHeimatländer zu überweisen, ein wichtiger Pull-Faktor für Wirtschaftsmigranten. Dabei ist Deutschland bei der Höhe des frei verfügbaren Taschengelds mit bis zu 162 Euro3 monatlich besonders großzügig. Österreich stellt monatlich lediglich 40 Euro zur Verfügung, Italien 75 Euro4. Sinn und Zweck der an Asylbewerber ausbezahlten Sach- und Geldleistungen ist aber nicht die Entwicklungshilfe für Länder des globalen Südens, sondern die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums der Asylbewerber. Angesichts des in der Ukraine tobenden Krieges und enormer Flüchtlingsbewegungen benötigt Deutschland sämtliche Ressourcen zur Unterbringung der akut bedrohten Kriegsflüchtlinge. Zusätzliche Wirtschaftsmigranten, die unter dem Deckmantel des Asylrechts einreisen, in Wahrheit aber in Deutschland Geld zur Überweisung an ihre Familien erwirtschaften sollen, können wir in dieser Situation nicht brauchen. Pull-Faktoren, die derartigen Wirtschaftsmigranten die Einreise nach Deutschland nahelegen, sind daher zu eliminieren.

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