Pressemitteilung

Spangenberg: Die Bundesregierung hat sich am Langzeit-Lockdown festgebissen

Berlin, den 11.Juni 2021. Zur heutigen Abstimmung des Bundestages, die Feststellung der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite über den 30.06.2021 hinaus für weitere drei Monate zu verlängern, teilt der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg, mit:

„Wie zu erwarten war, wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit die Epidemische Lage verlängert. Wäre diese Feststellung der Epidemischen Lage nicht fortgeführt worden, hätte dies zur Folge gehabt, dass zahlreiche gesetzliche Regelungen aufgehoben gewesen wären, vor allem im Infektionsschutzgesetz. Gleiches gilt für die auf deren Grundlage erlassenen weitreichenden Verordnungen des Gesundheitsministeriums, die unsere Grundrechte stark einschränken und Gebote wie das Maskentragen regeln. Zum besonderen Ärgernis wurde hier der Paragraph 28a Infektionsschutzgesetz, der in Abhängigkeit von Inzidenzwerten harte Maßnahmen der Grundrechtseinschränkungen vorsieht.

In verschiedener Gesetzesinitiativen der Bundesregierung wurden zahlreiche unterschiedliche Regelungstatbestände mit der durch den Bundestag festzustellenden Epidemischen Lage verknüpft, auch in mehreren Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen. Obwohl absehbar ist, dass die Feststellung der Epidemischen Lage baldmöglich enden müsste, wurde dies gegen die Stimmen der AfD-Fraktion vom Bundestag mehrheitlich angenommen. Da die Voraussetzungen für die Feststellung der Epidemischen Lage nicht mehr gegeben sind, wie in Paragraph 5 des Infektionsschutzgesetzes beschrieben, hätte diese dringend beendet werden müssen.

Die Inzidenzwerte liegen bundesweit deutlich unter den gesetzlich genannten Grenzwerten, eine Auslastung oder Überlastung der Intensivstationen gibt es nicht und hat es in der von Regierungsseite erklärten Form nie gegeben. Der oft genannte R0-Wert, die Reproduktionszahl, liegt bundesweit bei etwa 0,8 und damit unter dem häufig als kritisch genannten Schwellenwert von 1. Auch ist das Gesundheitswesen weit davon entfernt, wegen COVID-19 zu kollabieren.

Aber die Regierungskoalition hat sich mit ihrem Lockdown-Fanatismus an der unverhältnismäßigen Gängelung der gesunden Masse der Bevölkerung festgebissen. Rechtfertigen kann man dies mit keinem sachlichen Argument. In ihrer schriftlichen Begründung führt die Regierungskoalition die Ausbreitung von Virusmutationen an. Damit könnte man jahrelange Sonderregelungen begründen, denn die Mutation von Viren ist üblich, und sie werden besonders durch breit angelegte Impfkampagnen zum Mutieren angeregt.

Die AfD-Fraktion im Bundestag stimmte schon gegen die sogenannten Bevölkerungsschutzgesetze und die Bundesnotbremse und lehnt auch die Fortführung der Epidemischen Lage ab.“

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