Pressemitteilung

Spangenberg: Gesetzliche Maßnahmen, um Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten in Deutschland sicherzustellen!

Berlin, 19. Dezember 2019. Zum Antrag der AfD-Bundestagsfraktion zur Versorgung mit lebensnotwendigen Medikamenten in Deutschland erklärt der Gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Detlev Spangenberg:

„In Deutschland herrscht Mangelwirtschaft. Und zwar nicht bei Luxusgütern, sondern bei lebensnotwendigen Medikamenten. Dies berichten zahlreiche Medien, wie etwa die Tagesschau vom 17. November. Dieser Mangel an wichtigen Medikamenten in Deutschland ist ein unzumutbarer Zustand für unsere Bürger und muss dringend behoben werden. Jeder Patient muss unverzüglich jedes Medikament bekommen können, das er braucht. Die AfD-Fraktion im Bundestag hat daher einen Antrag ins Parlament eingebracht in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der entschiedene Maßnahmen vorsieht, um die Versorgung sicherzustellen.

Ärzte, Apotheker und Bürger in Deutschland beklagen in zunehmendem Maße, dass dringend benötigte Medikamente nicht verfügbar sind. Die Missstände haben Gesundheitsminister Spahn im November immerhin dazu veranlasst, den Patienten ‚ein Recht auf unverzügliche Versorgung‘ zuzugestehen und gesetzliche Neuregelungen anzugehen. Die Regierungskoalition sieht in entsprechenden Änderungsanträgen zum Entwurf eines Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG) zum Beispiel die durchaus sinnvolle Verpflichtung für Großhändler und pharmazeutische Unternehmer vor, den Bundesoberbehörden Informationen zu verfügbaren Arzneimittelbeständen zu übermitteln. Aber auch die Möglichkeit für Behörden, bei Lieferengpassen von der Verpflichtung zur deutschsprachigen Kennzeichnung und Etikettierung betroffener Medikamente abzusehen, ist von der Regierung gemäß EU-Vorgaben geplant.

Die Hilflosigkeit der Regierung bei der Versorgungsproblematik wird mit der geplanten Schaffung einer Entscheidungsgrundlage für die Bundesoberbehörden deutlich, im Falle von Lieferengpässen, so wörtlich, ‚geeignete Maßnahmen‘ anordnen zu können, ohne diese auch nur annähernd zu benennen. Mit dieser ebenso unkonkreten wie unklaren Formulierung für eine Änderung des Arzneimittelgesetzes versäumt es die Regierung, bestimmte effektive Regelungen zu beschließen. Dabei liegen solche gesetzlichen Bestimmungen durchaus nahe: Anstatt vom Qualitätsstandard der deutschen Sprache abzusehen, hat die AfD-Bundestagsfraktion daher den Bundestag in einem Antrag aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu beschließen, zu denen sich die Bundesregierung nicht durchringen kann.

Neben einer Pflicht für pharmazeutische Unternehmen nicht verfügbare Arzneimittel zu melden, fordern wir auch ein Exportverbot für diese Medikamente, wenn diese nicht ausreichend in Deutschland zur Verfügung stehen. Zudem fordern wir, die Zuschläge bei den sogenannten Rabattverträgen auf mindestens zwei unterschiedliche Anbieter zu verteilen, von denen mindestens einer sowohl das Fertigarzneimittel als auch den darin enthaltenen Wirkstoff innerhalb der EU herstellt beziehungsweise herstellen lässt.“

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