Antrag

Traditionelle Lebensmittel bewahren – Bezeichnungsschutz für Fleisch und Fleischprodukte gegenüber pflanzlichen Imitaten

Berlin, 16. Oktober 2024. In Deutschland beschreiben die „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), wie vegane und vegetarische Lebensmittel, die sich an Fleisch oder Fleischerzeugnissen anlehnen, hergestellt, bezeichnet und beworben werden dürfen (https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-alternative-lebensmittel-fleisch-milch/FAQList.html). Für Produkte, deren Bezeichnung Erzeugnissen aus den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse nachempfunden ist, gibt es besondere Regelungen. Dies soll der Tatsache Rechnung tragen, dass Hersteller veganer und vegetarischer Fleischimitate gerne auf Begrifflichkeiten zurückgreifen, die auch für echte Wurst und Fleischwaren verwendet werden. Trotz dieser Regelung dürfen Produzenten ihre fleischfreien Produkte beispielsweise als „Veggie Wurst“ oder „Veggie Schnitzel“ vermarkten und konterkarieren somit regelmäßig die strengen Qualitätsanforderungen an ein natürlich gewachsenes Stück Fleisch.

In den vergangenen Jahren wurden vermehrt Zweifel laut, ob traditionelle Bezeichnungen wie „Schnitzel“, „Frikadelle“ oder „Mortadella“ für die fleischfreien Kopien erlaubt seien (https://www.lebensmittelzeitung.net/politik/nachrichten/Lebensmittelbuchkommission-Veggie-Leitsatz-in-der-Warteschleife-134793).
Einen EU-weiten Bezeichnungsschutz wie bei Milch und Milchprodukten gibt es bei Fleisch und Wurstwaren bislang nicht. Das EU-Parlament hatte sich Ende 2020 auch auf Druck multinationaler Konzerne gegen einen entsprechenden Vorstoß ausgesprochen (https://landwirt-media.com/bezeichnungsschutz-fuer-milch-bliebt-tierischen-produkten-vorbehalten/). Auf diese Weise erhalten tierische Lebensmittel ein Negativimage, da der Eindruck bei den Verbrauchern entsteht, fleischfreie Ersatzprodukte seien die bessere Wahl als das Original…

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