Antrag

Umweltbelastungen durch Windindustrieanlagen ernst nehmen – Schallemissionen umfassend messen sowie Grenzwerte der TA Lärm evaluieren und aktualisieren

Berlin, 21. November 2024. Windindustrieanlagen beeinträchtigen die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen, die in deren Umfeld wohnen oder sich dort dauerhaft aufhalten.

Beeinträchtigungen entstehen durch Schallemissionen, einschließlich Infraschall unterhalb der sogenannten Hörschwelle. Ebenso reduzieren diese Schallwellen (Körperschallwellen) im Umfeld die Anzahl von Klein- und Mikrolebewesen sichtlich, zusätzlich zu den mikroklimatischen Effekten dieser Anlagen. Sowohl im Planungsverfahren für Gebiete von Windindustrieanlagen als auch für konkrete Vorhaben stellt die Prüfung der negativen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Genehmigungsverfahren gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ein wichtiges Prüfkriterium dar. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage bilden für Schallemissionen die Vorgaben der TA-Lärm. Hier werden für bauplanungsrechtlich ausgewiesenen Gebietskategorien für Tag und Nacht maximal zulässige Lärmpegel vorgegeben. Auch das Verfahren zur Berechnung der Immissionswerte wird durch „Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen“ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz“ (LAI) geregelt.

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