Vom Mieter zum Eigentümer-Wohneigentum wieder bezahlbar machen
Vom Mieter zum Eigentümer-Wohneigentum wieder bezahlbar machen
Berlin, 06. Oktober 2026. Wir setzen uns mit einem Antrag der AfD-Bundestagsfraktion dafür ein, die Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum wieder bezahlbar zu machen und den Weg vom Mieter zum Eigentümer zu ebnen. Die amtierende Bundesregierung hat zwar im Koalitionsvertrag Maßnahmen zur Steuerentlastung und Eigenkapitalersetzung angekündigt, doch bislang fehlen konkrete Hypothekenbürgschaften oder eigenkapitalersetzende Instrumente, während überzogene energetische Standards den Bau weiter verteuern. Historisch zeigt der Westdeutschland der Nachkriegsjahre, dass selbstgenutztes Wohneigentum vor allem durch Ein- und Zweifamilienhäuser entstand, deren Anteil bis 1989 häufig über dem des Mehrfamilienhausbaus lag und die weit überwiegend von den Eigentümern selbst bewohnt werden. Mit bewährten Instrumenten wie der Absetzung für Abnutzung, teilweiser Grunderwerbsteuerbefreiung und kindbezogenen Komponenten sowie Programmen wie der Eigenheimzulage und dem Baukindergeld wurde damals der Aufbau von Immobilienvermögen gefördert. Heute hingegen ist die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser im Vorjahresvergleich um rund 22 Prozent zurückgegangen, und Prognosen des ifo-Instituts deuten auf einen weiteren dramatischen Rückgang der Fertigstellungen hin. Unsere Forderungen richten sich daher auf eine Gesetzesvorlage, die jedem Steuerzahler einmalig zehn Jahre lang linear alle Bau- beziehungsweise Kaufkosten selbstgenutzten Wohneigentums bis zu einer Höchstgrenze von 200.000 Euro steuerlich abzusetzen erlaubt, auf eine Ausrichtung der KfW-Förderprogramme auf Nachrangdarlehen zur Eigenkapitalbereitstellung sowie auf die Befreiung dieser Programme von energetischen Vorgaben, die über Effizienzhaus 70 für Neubauten beziehungsweise Effizienzhaus 85 für Sanierungen hinausgehen. Darüber hinaus fordern wir Gesetzentwürfe zur vollständigen Abschaffung der Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken und zur Abschaffung der Grundsteuer für sämtliches Eigentum an Grundstücken und Gebäuden, unabhängig von der Nutzung, sowie zur Kompensation der Einnahmeausfälle durch ein Hebesatzrecht der Gemeinden auf ihren Anteil an der Einkommensteuer für natürliche Personen. Mit diesen Maßnahmen wollen wir die Freiheit der Bürger in der Freiheit des Wohneigentums widerspiegeln und die Familie als Kern eines funktionierenden Staates in den Mittelpunkt fiskalischer Förderung rücken.
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