Pressemitteilung

Gottschalk: Der Anlegerschutz muss erhalten bleiben!

Berlin, 15. März 2019. Gestern wurde im Plenum erneut über den Gesetzesentwurf zur EU-Prospektverordnung beraten. Die AfD lehnt dieses Gesetz u.a. wegen mangelndem Anlegerschutz ab.

Der finanzpolitische Sprecher der AfD Fraktion im Bundestag, Kay Gottschalk, zu dem Gesetzesentwurf:

„Dies ist wieder ein Gesetz, welches jeden Freund des EU-Superstaates glücklich macht. Wir als EU-Kritiker, können aber nur feststellen, echte Subsidiarität sieht anders aus. Hier werden wieder laxen Überprüfungen Tür und Tor geöffnet, die in Deutschland so nicht stattfinden würden.

Noch gravierender ist der immer noch ungenügende Anlegerschutz, denn immer wenn das Gesetz greifen müsste, versagt es. Oder wie war es bei den Fällen P und R mit rund drei Milliarden Schaden, Prokon, S und K und all den anderen, wo die Anleger leer ausgegangen sind? Eine Prüfung, die nur formell, auf Vollständigkeit und Verständlichkeit prüft, aber nicht wirklich inhaltlich, hilft dem Anleger nicht weiter. Für eine gute Optik kann jeder sorgen und den faulen Kern damit schön verpacken.

Ein dickes Problem dabei ist nach wie vor die BaFin, die als zahnloser Tiger umherschleicht und wohl dringend personell aufgestockt werden muss.

Die AfD steht für Anlegerschutz und der ist hier nicht gegeben, daher kann man dieses Gesetz nur ablehnen!“

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