Antrag
Keine COVID-19-Impfpflicht für Soldaten
Berlin, 5. Juli 2022. Soldaten müssen gemäß § 17a Soldatengesetz Impfungen unter bestimmten Bedingungen dulden. Das Soldatengesetz sieht vor, dass der Soldat ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden muss, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen.
Nach Ansicht des Bundesministeriums der Verteidigung sind die Voraussetzungen hierzu im Kontext des epidemischen Auftretens des SARS-CoV 2-Virus (vulgo: Corona) gegeben. Die Impfung gegen COVID 19 wurde am 24.11.2021 deshalb in die verpflichtenden Basisimpfungen der Bundeswehr (Zentralvorschrift A1-840/8-4000) aufgenommen. Dadurch unterliegen alle Soldaten derzeit einer de facto – Impfpflicht gegen COVID 19. Soldaten, die die Impfung mit den umstrittenen Impfstoffen nicht dulden wollen und diese verweigern, begehen ein Dienstvergehen und müssen mit erheblichen dienstrechtlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Diese Maßnahme, die die unterschiedslose Impfduldung aller Soldaten festlegte, war nach Presseberichten hoch umstritten und konnte erst nach „stundenlangen Verhandlungen“ in einem Schlichtungsausschuss nach „monatelangen Streit“ mit den Beteiligungsgremien getroffen werden. (vgl.: https://www.rnd.de/politik/corona-impfungimpfpflicht-fuer-bundeswehr-beschlossen-H7W56TJJMYQLR3OIKCDPTNMH5E.html). Der Inspekteur des Heeres warnt in diesem Kontext davor, „dass es zu keiner Stigmatisierung oder Ausgrenzung bisher ungeimpfter Soldatinnen und Soldaten kommt, um das innere Gefüge in unseren Reihen zu wahren“ (vgl.: https://www.stern.de/politik/deutschland/coronavirus-impfverweigerern-bei-der-bundeswehr-drohen-hartestrafen–30984642.html).
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