Antrag
Verständliche Sprache gewährleisten – Sprachverunstaltungen der Bundesregierung verhindern
Berlin, 9. Februar 2023. I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ führt zu einer unnatürlichen Verunstaltung der deutschen Sprache, durch welche ihre Verständlichkeit erheblich eingeschränkt wird. 2. Nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis kann der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung („generisches Maskulinum“) jedes natürliche Geschlecht umfassen. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ ist somit nicht erforderlich, um auf diese Weise alle Geschlechter anzusprechen. 3. Die Verwendung der sogenannten „gendergerechten Sprache“ ist nicht dazu geeignet, zur Durchsetzung des Gleichberechtigungsgebots nach Art. 3 Abs. 2 GG oder des Diskriminierungsverbots nach Art. 3 Abs. 3 GG beizutragen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen jeglicher Äußerungen – unabhängig von ihrer Form – die sogenannte „gendergerechte Sprache“, insbesondere in Form von Gender-Sternen, Doppelpunkten, Binnen-Is, Schräg- oder Unterstrichen etc. nicht anzuwenden.
Begründung
Die sogenannte „gendergerechte Sprache“ bezeichnet eine Form des Sprachgebrauchs, der in Bezug auf Personenbezeichnungen vorgibt, die Gleichbehandlung aller Geschlechter zum Ziel zu haben und diese auf respektvolle Art und Weise anzusprechen und sichtbar zu machen, wodurch eine Gleichstellung der Geschlechter in gesprochener sowie in geschriebener Sprache zum Ausdruck gebracht werden soll. Als Personenbezeichnung sollen dabei alle sprachlichen Mittel verstanden werden, die sich in ihrer inhaltlichen Bedeutung auf einzelne Personen, auf gemischtgeschlechtliche Gruppen oder auf Menschen im Allgemeinen beziehen (www.unikassel.de/hochschulverwaltung/themen/gleichstellung-familie-und-diversity/geschlechtergerechte-sprache; de.wikipedia.org/wiki/Geschlechtergerechte_Sprache).
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