Pressemitteilung

Kay-Uwe Ziegler: Mitglieder des Gesundheitsausschusses verstoßen permanent gegen die Geschäftsordnung des Bundestages

Berlin, 18. März 2023. Die Mehrheit der Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages verstößt seit 15 Monaten ständig und immer wieder gegen die geltende Geschäftsordnung und beschneidet damit die Mitwirkungsrechte der AfD-Fraktion. Außerdem verhindert sie die wortgetreue Dokumentation dieses Vorgangs und die Öffentlichkeit des Ausschusses.

Im Dezember 2021 wurde der AfD-Fraktion durch Vereinbarung im Ältestenrat das Recht zur Bestimmung des Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses zugesprochen. Paragraph 58 der Geschäftsordnung des Bundestages lautet: „Die Ausschüsse bestimmen ihre Vorsitzenden und deren Stellvertreter nach den Vereinbarungen im Ältestenrat.“ Hiernach hätte der Gesundheitsausschuss bereits in seiner konstituierenden Sitzung im Dezember 2021 die Bestimmung der AfD-Bundestagsabgeordneten Jörg Schneider als Vorsitzenden akzeptieren müssen. Eine Wahl ist nicht vorgesehen.

Der Ablauf ist seit dieser Zeit wiederholt gleich: Die AfD-Fraktion setzt immer wieder die Bestimmung (nicht die Wahl) des Vorsitzenden auf die Tagesordnung. Außerdem beantragt die AfD-Fraktion die Erstellung eines Wortprotokolls. Letzteres wird zunächst mehrheitlich abgelehnt. Danach beantragt ein Mitglied der SPD-Fraktion eine geheime Wahl. In dieser Wahl, die es laut Geschäftsordnung gar nicht geben und die während der Sitzung auch nicht auf die Tagesordnung gehoben werden kann (siehe §61(2) der Geschäftsordnung), erhielt Jörg Schneider am 15. März 2023 10 Ja- und 37 Nein-Stimmen. Den Vorsitz der laufenden Sitzung übernimmt dann die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses, Kirsten Kappert-Gonther (Grüne).

Schließlich beantragt die AfD-Fraktion wiederholt die Öffentlichkeit der jeweils nächsten Sitzung nach der erst kürzlich geänderten Geschäftsordnung für Bundestagsausschüsse. Auch diesen Antrag lehnt die Mehrheit der Ausschussmitglieder ab.

Der Obmann der AfD-Fraktion im Gesundheitsausschuss, Kay-Uwe Ziegler, teilt dazu mit:

„Die Vorgehensweise im Gesundheitsausschuss ist skandalös, denn sie verstößt regelmäßig eklatant gegen die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages. Das Verhindern der Dokumentation und das Ausschließen der Öffentlichkeit von diesem Vorgang durch die Ausschussmitglieder der Altparteien zeigt deutlich, dass sich die Akteure ihrer Verstöße gegen unsere Geschäftsordnung bewusst sind, aber vermeiden wollen, dass dies für die Öffentlichkeit nachvollziehbar wird.

Mit genau derselben Methodik wird unserer Fraktion nicht nur die Ausübung der Vorsitztätigkeit im Gesundheitsausschuss verwehrt, sondern auch in den Ausschüssen für Inneres und Heimat sowie im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Gleiches gilt für das Amt der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden in den Ausschüssen für Klimaschutz und Energie, Wohnen/Stadtentwicklung/Bauwesen/Kommunen und im Auswärtigen Ausschuss.

Die Mitglieder der Altparteien begehen damit einen konsequenten und fortdauernden Rechtsbruch.“

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