Antrag

Sofortige Aufklärung der Bevölkerung über Gesundheitsrisiken beim Verzehr von Insekten

Berlin, 14. März 2023. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023 vom 3. Januar 2023 erlaubte die Europäische Kommission das Inverkehrbringen von teilweise entfettetem Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) als neuartiges Lebensmittel. Diese zu Pulver verarbeiteten Insekten dürfen nun als neuartiges Lebensmittel bei der Verwendung zum Beispiel in Mehrkornbrot und -brötchen, Crackern und Brotstangen, Getreideriegeln, trockenen Vormischungen für Backwaren, Keksen, trockenen gefüllten und ungefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Soßen, verarbeiteten Kartoffelerzeugnissen, Gerichten auf Basis von Leguminosen und Gemüse, Pizza, Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnlichen Getränken, Schokoladenerzeugnissen, Nüssen und Ölsaaten, Snacks außer Chips sowie Fleischzubereitungen verwendet werten. Dem Anhang der Verordnung entsprechend ist die Verwendung des Insektenpulvers wie folgt zu kennzeichnen: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Auch auf das allergene Potential muss hingewiesen werden, wie dies bislang schon erfolgen musste. Mit der Hausgrille sind nun neben dem Gelben Mehlwurm, der Wanderheuschrecke und dem Getreideschimmelkäfer insgesamt vier Insekten als Lebensmittel in der EU zugelassen.

Ein im Vorfeld von der Kommission eingeholtes Gutachten („Safety of partially defatted whole Acheta domesticus (house cricket) powder as a novel food pursuant to Regulation (EU) 2015/2283) kam auf der „Grundlage einiger weniger veröffentlichter Erkenntnisse zu Lebensmittelallergien im Zusammenhang mit Insekten im Allgemeinen, die den Verzehr von Acheta domesticus nicht eindeutig mit einer Reihe anaphylaktischer Ereignisse in Verbindung brachten, sowie auf der Grundlage von Daten, die nachweisen, dass Acheta domesticus eine Reihe potenziell allergener Proteine enthält, zu dem Schluss, dass der Verzehr dieses neuartigen Lebensmittels eine Sensibilisierung gegen Proteine von Acheta domesticus auslösen kann.“ (https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/7258 ). Die Kommission empfahl, die Allergenität von Acheta domesticus weiter zu erforschen. Laut der Durchführungsverordnung prüft die Kommission derzeit die Möglichkeiten, „die nötigen Forschungsarbeiten zur Allergenität von Acheta domesticus durchzuführen.“. Der Verzehr von Insekten birgt einige Risiken. So können allergische Reaktionen auftreten bzw. verstärkt werden. Wer allergisch auf Krebs-, Weichtiere oder Hausstaubmilben reagiert, kann eine solche Reaktion auch bei Insekten zeigen. Außerdem können die Insekten während der Zucht von Viren, Bakterien, Pilzen oder Parasiten befallen werden, was den Einsatz von Antibiotika erforderlich macht. Das allergene Potential von Insekten ist bislang wenig erforscht und noch nicht abschließend geklärt. Eine forsa-Befragung, die im Auftrag der Verbraucherzentrale durchgeführt wurde, hat gezeigt, dass den Befragten kaum bekannt war, dass der Verzehr von Insekten Allergien auslösen kann. Den meisten Befragten ist bekannt, dass verschiedene Lebensmittel Unverträglichkeiten und Allergien auslösen können. Spontan wird Insekten jedoch kein erhöhtes allergenes Potenzial zugeschrieben (https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/lebensmittel/verbraucher-haben-hohe-ansprueche-an-produkte-mit-essbaren-insekten-57243). Diese Wissenslücke in der Bevölkerung ist zu schließen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich eine bundesweite an die Allgemeinbevölkerung gerichtete Informationskampagne zur Aufklärung über gesundheitliche Risiken und mögliche Schädigungen, die durch den Verzehr von Insekten oder Bestandteilen von Insekten entstehen können, zu initiieren.

 

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