Pressemitteilung

Gereon Bollmann: Keine Kinderehen in Deutschland

Berlin, 31. März 2023. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat das pauschale Verbot der Kinderehe – geregelt im „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ – als verfassungswidrig eingestuft und Nachbesserungen des Gesetzgebers eingefordert.

Allerdings können auch künftig nach wie vor im Ausland geschlossene Ehen von unter 16jährigen ohne Einzelfallprüfung, also pauschal für nichtig erklärt werden. Hierfür sind dann jedoch Nachbesserungen und exaktere Nachfolgeregelungen notwendig, die laut dem BVerfG in der aktuellen Gesetzesform fehlen.

Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Gereon Bollmann, Mitglied im Familienausschuss:

„Die Kinderehe ist ein Instrument zur sexuellen und psychischen Unterdrückung Minderjähriger, vornehmlich heranwachsender Mädchen. Die aus dem arabischen und teils afrikanischen Kulturkreis importierte Unsitte zwingt junge Mädchen in diese Ehen mit meist volljährigen und oftmals sehr viel älteren Männern.

Im Zuge der Masseneinwanderung seit 2015 sind Millionen an Migranten aus Afghanistan, Syrien und Nordafrika in unser Land gekommen. Neben der ausufernden Gewalt- und Sexualkriminalität gehört auch der Import problematischer Werte, Sitten und Praktiken wie der Zwangsverheiratung zu einer der damit einhergehenden Negativfolgen.

Ein erheblicher Teil der betroffenen Mädchen fügt sich in diese Zwangsverheiratung, weil eine Weigerung meist die soziale und familiäre Ächtung zur Folge hat. Auch körperliche Gewalt haben sie zu befürchten.

Mit einer Kinderehe geht hier bei uns oftmals auch eine Separierung junger ausländischer Mädchen einher. Bildung, Beruf und Integration werden durch Zwangsheiraten somit unmöglich.

Aus diesem Grunde begrüßen wir zwar, dass das BVerfG das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen grundsätzlich bestätigt und nur Nachbesserungen im Detail verlangt hat. Aber wir werden diesen gesetzgeberischen Prozess genau verfolgen. Eine Legalisierung mohammedanischer Kinderehen wird es mit der AfD-Bundestagsfraktion auch im Ansatz nicht geben.“

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