Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt von Streuobstwiesen und Kleinbrennereien

Berlin, 27. November 2023. Kleinere Brennereien dürfen in Deutschland eine verkürzte Alkoholsteuer zahlen. Diese sog. Abfindungsbrennereien gewinnen Alkohol vornehmlich aus Obst, einschließlich Obstmost und Obsttrester, aber auch aus Beeren, Wein, einschließlich Weinhefe und Weintrester, Wurzeln, einschließlich deren Knollen, Topinambur, Getreide, Bier oder Kartoffeln.

Um von der steuerlichen Privilegierung zu profitieren, darf eine Abfindungsbrennerei gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 Alkoholsteuergesetz (AlkStG) nicht mehr als 300 l reinen Alkohols pro Kalenderjahr produzieren. Gemäß der Alkoholsteuerstrukturrichtlinien (R 92/83/EWG) ist die Jahresproduktionsgrenze für kleinere Brennereien deutlich höher angesetzt. Sie liegt bei 1000 l reinem Alkohol pro Jahr. Der Geschäftsführer des Verbandes Badischer Klein- & Obstbrenner e.V., Klaus Lindenmann, fordert eine Erhöhung der Produktionsgrenze von 300 l auf 500 l (https://www.badische-zeitung.de/schnapsbrenner-wollen-mehr-brennen– 283302391.html). Die Betriebe könnten bei höheren Mengen deutlich rentabler arbeiten. Hat eine Brennerei aufgrund günstiger Witterungsbedingungen eine besonders gute Ernte, kann er die Menge, die über der 300 l-Jahresgrenze liegt, nur dann steuerlich begünstigt verwerten, wenn er beantragt, Kontingente, die von anderen Brennereien nicht ausgeschöpft werden, auf ihn zu übertragen. Dieses Antragserfordernis würde entfallen, wenn von vornherein ein größeres Kontingent festgelegt ist (s.o.). Die Abfindungsbrennereien tragen im Wesentlichen dazu bei, dass Streuobstwiesen gepflegt und erhalten bleiben. Damit trügen diese Brennereien zur Artenvielfalt bei, so auch eine Sprecherin des Bundesministeriums für Landwirtschaft (s.o). Das Bundesministerium für Landwirtschaft unterstützt deshalb auch den Vorschlag, die Mengenbegrenzung anzuheben (s.o). Aufgrund der Abschaffung des Branntweinmonopols 2017 können kleine Brennereien die Obstdestillate nicht mehr zu Garantiepreisen an den Staat abliefern. Die kleineren Brennereien stünden in Konkurrenz zu den großen Brennereien sowohl in Deutschland als auch in der EU. Zahlreiche Brennereien, so das Bundesministerium für Landwirtschaft, haben bereits ihren Betrieb aufgegeben (s.o).

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