Antrag
Linksextremistische Gewalt konsequent bekämpfen – Unterwanderungen von Organisationen verhindern und mehr Transparenz bei Gefährdungslagen sicherstellen
Berlin, 12. März 2024. Die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsstaat und Träger des staatlichen Gewaltmonopols muss allen Formen des Extremismus aktiv entgegentreten, um dem Gedanken einer streitbaren und wehrhaften Demokratie umfassend und vor allem glaubwürdig gerecht zu werden. Dazu gehört insbesondere auch eine in der Praxis tatsächlich demonstrierte Durchsetzungsstärke gegenüber gewaltbereiten Linksextremisten.
Der seit vielen Jahren anhaltende Anstieg politisch motivierter Gewaltdelikte durch Linksextremisten, die auch im Rahmen einer längerfristigen Betrachtung (seit 2005) im Vergleich zu anderen Phänomenbereichen fast immer an der Spitze liegen, erfordert eine ebenso deutliche Antwort des Staates wie im Rahmen der Bekämpfung des Rechtsextremismus und des Islamismus. Die nach wie vor starke Mobilisierung einer großen Zahl linksextremistischer Kräfte gegen alles, was bürgerlich-konservativ oder liberal ist, die sprachlichen Entgleisungen wie auch die politische Ausgrenzung Andersdenkender und die daran anschließende Gewaltausübung gegen diese Andersdenkenden, ist Ausdruck eines totalitären Staatsverständnisses. Die Bundesministerin des Innern und für Heimat, als Vorgesetzte der Polizei- und Sicherheitsbehörden, hat dazu eine besondere Vorbildfunktion und muss mit gezielten Maßnahmen in Bezug auf Linksextremisten ihre Vorbildfunktion ausüben. Reine Ablehnungsbekundungen reichen unter Berücksichtigung der Entwicklungen in diesem Phänomenbereich schon lange nicht mehr aus.
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