Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Rehabilitierung von Personen, die aufgrund von Verstößen gegen Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19-Krankheit wegen einer Straftat verurteilt oder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit einer Geldbuße belegt wurden (COVID-19-Rehabilitierungsgesetz)

Berlin, 27. September 2024. Ziel des Gesetzgebungsvorhaben ist eine strafrechtliche Amnestie und Rehabilitierung der Menschen, die aufgrund von Verstößen gegen die genannten Verhaltenspflichten zur Verhinderung der Verbreitung der COVID-19- Krankheit ergangen sind. Dieses umfasst alle hier behandelten Verstöße, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gegen die COVID-19-Krankheit nachrangig ergangenen Eindämmungsverordnungen der Bundesländer seit dem März 2020.

Ihnen soll der Strafmakel genommen werden, mit dem sie bisher wegen einer Verurteilung leben mussten. Laufende Straf- und Bußgeldverfahren zur Durchsetzung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnungen werden eingestellt. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn äußerte im April 2020 in einer Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag, dass am Ende der Pandemie „wir alle uns einander wahrscheinlich viel verzeihen müssen“ (vgl. Tagesspiegel online vom 25.04.2020). Das kann mit diesem COVID-19 Rehabilitierungsgesetz geschehen, das die Gesellschaft nach einer traumatischen Corona-Erfahrung versöhnen und das verlorene Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen soll.

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