Brüsseler Entgelttransparenzrichtlinie belastet deutsche Kommunen

Brüsseler Entgelttransparenzrichtlinie belastet deutsche Kommunen

Berlin, 8. Juni 2026. Zum Ablauf der Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und den daraus resultierenden Folgen für die öffentlichen Arbeitgeber teilt der bildungs- und familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt, mit:

„Die AfD-Fraktion hat staatlich gelenkte und ideologisch motivierte Maßnahmen zur Lohntransparenz und -findung schon immer abgelehnt. Sie unterminieren die unternehmerische Freiheit in Deutschland, schaffen neue Bürokratie und pflegen den Mythos des sogenannten Gender Pay Gaps. Dass sich inzwischen auch Teile der Unionsfraktion unserer langjährigen Ablehnung angeschlossen haben, hat nun offensichtlich zur nationalen Umsetzungsverzögerung geführt. Dies belegt einmal mehr, wie sehr unser Land unter der unsäglichen Brüsseler Bürokratie leidet und wie handlungsunfähig die schwarz-rote Bundesregierung inzwischen ist.“

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely, Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union, ergänzt:

„Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist am 7. Juni 2026 abgelaufen, ohne dass ein deutsches Gesetz vorliegt. Der Mechanismus dahinter ist für die Verwaltungen vor Ort fatal. Weil die Bundesregierung kein Umsetzungsgesetz vorgelegt hat und ein Inkrafttreten frühestens für Anfang 2027 ankündigt, greift nach Fristablauf die unmittelbare Wirkung der Richtlinie gegenüber dem Staat und seinen Untergliederungen. Soweit die Bestimmungen hinreichend genau und unbedingt sind, müssen sich kommunale Personalämter seit dem 8. Juni 2026 darauf einstellen, dass Beschäftigte Auskunft über Entgeltstrukturen verlangen und dass im Streitfall der Arbeitgeber, nicht die Beschäftigten, den Nachweis der Diskriminierungsfreiheit zu führen hat. All das gilt, ohne dass ein nationales Gesetz den Rahmen klar absteckt.

Wir fordern das zuständige Bundesministerium auf, den Kommunen nun eine verlässliche Handreichung an die Hand zu geben, wie sie seit dem 8. Juni rechtssicher handeln sollen.“

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