Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses

Anerkennung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses

Berlin, 09. Juni 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine differenzierte Einordnung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses. Mit der deutschen Wiedervereinigung entstand die Aufgabe militärische Lebensläufe aus Ost und West auf eine gemeinsame wissenschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen und dabei sowohl die historische politische als auch die rechtliche Einordnung militärischer Dienstbiographien zu berücksichtigen. Während für ehemalige Soldaten der Bundeswehr seit 2018 eine verbindliche Veteranendefinition existiert fehlt bis heute eine vergleichbare Festlegung für ehemalige Angehörige der Nationalen Volksarmee. Diese war seit 1956 die zentrale militärische Einrichtung der Deutschen Demokratischen Republik und wurde mit Einführung der allgemeinen Wehrpflicht im Jahr 1962 zu einer Massenarmee in der mehr als 2,5 Millionen Männer ihren Dienst verrichteten. Die Nationale Volksarmee war zugleich ein politisch gesteuertes Organ das in das Herrschaftssystem der Sozialistischen Einheitspartei eingebunden war und in bestimmten Funktionsbereichen wie den Grenztruppen bis 1973 sowie bei den Politoffizieren unmittelbar an repressiven Kontrollmechanismen beteiligt war. Nach der Wiedervereinigung wurden Teile der Nationalen Volksarmee aufgelöst und ein begrenzter Teil von Personal und Material nach individueller Prüfung in die Bundeswehr übernommen. Die Bundesrepublik hat nach der Wiedervereinigung ein differenziertes Rehabilitierungs- und Entschädigungsrecht geschaffen das zwischen individueller Verantwortung und bloßer Zugehörigkeit zu Einrichtungen des ehemaligen Staates unterscheidet. Die Berichte der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit weisen zudem auf die fortdauernde Bedeutung einer sachlichen und differenzierten Einordnung ostdeutscher Lebensläufe hin. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Bundesregierung auf ein Konzept zur differenzierten Einordnung ehemaliger Angehöriger der Nationalen Volksarmee im Rahmen eines gesamtdeutschen Veteranenverständnisses vorzulegen das den historischen Erkenntnisstand den rechtsstaatlichen Grundsatz individueller Verantwortung sowie die unterschiedlichen militärischen Dienstbiographien innerhalb der Nationalen Volksarmee berücksichtigt. Dabei soll geprüft werden in welcher Form ehemalige Soldaten die ihren Dienst im Rahmen der allgemeinen Wehrpflicht oder in nicht politischen militärischen Funktionen ohne nachweisbare persönliche Beteiligung an rechtsstaatswidrigen Handlungen geleistet haben in eine staatliche Veteranenpolitik einbezogen werden können. Gleichzeitig sollen Kriterien entwickelt werden die eine klare Abgrenzung gegenüber solchen Funktionsbereichen der Nationalen Volksarmee ermöglichen deren Tätigkeit nach dem Stand der historischen Forschung unmittelbar Teil des politischen Repressionssystems der Sozialistischen Einheitspartei war und insbesondere Politoffiziere vom gesamtdeutschen Veteranenverständnis auszunehmen. Die Bundesregierung soll dem Deutschen Bundestag über die Ergebnisse dieser Prüfung sowie über mögliche rechtliche und organisatorische Umsetzungsschritte nach Ablauf von zwei Jahren berichten.

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