Öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört auf den Prüfstand

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk gehört auf den Prüfstand

Berlin, 19. Juni 2026. Das ZDF musste seine falsche Anmoderation nach einer Klage von Elon Musk zurückziehen und hat vor Gericht gegen Arne Schönbohm, den früheren BSI-Chef, verloren. Zu diesen Vorgängen teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Ronald Gläser, Mitglied im Ausschuss für Kultur und Medien, mit: 

“Nachrichtensendungen, in denen die Unwahrheit verbreitet wird, und Satiresendungen, die dazu dienen Menschen zu diffamieren, haben nichts mit dem ZDF-Programmauftrag zu tun.

Nach Charlie Kirk und dem KI-Skandal hat sich nichts getan. Deswegen muss es jetzt endlich Konsequenzen geben: die Rehabilitierung von Arne Schönbohm, die Entlassung der Verantwortlichen beim Sender und die Umsetzung des Programmauftrags, der laut Medienstaatsvertrag in Paragraph 26 ‘Objektivität und Überparteilichkeit’ einfordert.  

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Zweifel gehört die gesamte Medienordnung ohne Denkverbote auf den Prüfstand, bis hin zur Abschaffung des gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks.”

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