Meinungsfreiheit schützen-Transparenz und Verhältnismäßigkeit bei Volksverhetzungsdelikten gewährleisten
Meinungsfreiheit schützen-Transparenz und Verhältnismäßigkeit bei Volksverhetzungsdelikten gewährleisten
Berlin, 22. Juli 2026. Wir haben einen Antrag im Deutschen Bundestag eingebracht, mit dem wir die Meinungsfreiheit wirksam schützen und für mehr Transparenz sowie Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung des Straftatbestandes der Volksverhetzung sorgen wollen. Mit unserer Initiative fordern wir die Bundesregierung auf, systematisch zu untersuchen, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt im Ermittlungsverfahren Hausdurchsuchungen sowie die Beschlagnahme digitaler Geräte angeordnet werden und welche Rolle diese Maßnahmen im weiteren Verfahren spielen. Darüber hinaus soll ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, der eine bundesweit einheitliche, deliktsbezogene statistische Erfassung der Verfahren wegen Volksverhetzung sicherstellt, damit der Gesetzgeber endlich über belastbare Daten verfügt. Wir verlangen außerdem eine Prüfung der Rolle sogenannter Trusted Flagger, die als private Meldestellen bereits vor staatlichen Ermittlungen Inhalte vorsortieren und priorisieren, und fordern, dass die staatliche Letztverantwortung sowie einheitliche Maßstäbe der Rechtsanwendung gewahrt bleiben. Zudem soll offengelegt werden, auf welcher Grundlage Überlegungen beruhen, Verurteilungen wegen Volksverhetzung mit Einschränkungen des aktiven und passiven Wahlrechts zu verknüpfen, und ob solche Maßnahmen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar sind. Schließlich verlangen wir, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag innerhalb eines Jahres über die Ergebnisse berichtet und damit die notwendige parlamentarische Kontrolle ermöglicht.
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