Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung-Einführung eines Rotationsverfahrens bei der Bestellung von Pflichtverteidigern

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung-Einführung eines Rotationsverfahrens bei der Bestellung von Pflichtverteidigern

Berlin, 22. Juli 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt, der ein bundesweit verbindliches Rotationsverfahren bei der Bestellung von Pflichtverteidigern einführen soll. In vielen Gerichtsbezirken konzentriert sich die Vergabe von Pflichtverteidigungsmandaten derzeit auf einen kleinen Kreis von Rechtsanwälten, während andere trotz vergleichbarer Qualifikation kaum berücksichtigt werden. Dieses Vorgehen widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Grundsatz der Gleichbehandlung und beeinträchtigt das Vertrauen in die Objektivität und Fairness der Justiz. Wir wollen mit unserem Entwurf sicherstellen, dass die Auswahl der Pflichtverteidiger künftig transparent, diskriminierungsfrei und chancengleich erfolgt. Die Gerichte sollen dabei auf das bundesweite Rechtsanwaltsverzeichnis zugreifen und die Mandate nach einem rotierenden Zufallsprinzip an solche Rechtsanwälte vergeben, die ihre Bereitschaft erklärt haben und die im jeweiligen Gerichtsbezirk ansässig sowie fachlich geeignet sind. Einzelne Gerichtsbezirke wie Hannover haben bereits gezeigt, dass ein solches Verfahren praktikabel und gerecht ist. Mit der bundesweiten Einführung eines einheitlichen Rotationssystems schaffen wir rechtsstaatliche Standards und stärken das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Strafrechtspflege.

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